Krankenhauszukunftsfonds - § 14 a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, dessen Inhalt in § 14 a KHG sowie den §§ 19 ff KHSFV näher geregelt wird. Bei den Fördertatbeständen handelt es sich überwiegend um Digitalisierungsmaß-nahmen. Da das Land Rheinland-Pfalz die Kofinanzierung in voller Höhe (30 %) übernimmt, stehen den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz insgesamt rund 200 Mio. Euro (rd. 140 Mio. Euro Bundesmittel sowie rd. 60 Mio. Euro Landesmittel) aus dem Zukunftsfonds zur Verfügung.
Die Anforderungen an förderfähige Maßnahmen hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in einer Fördermittelrichtlinie veröffentlicht. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese durch eigene Verfahrensregelungen, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen.
Die Verfahrensregelungen sowie aktuelle Informationen zum Zukunftsfonds werden zukünftig an dieser Stelle veröffentlicht:
- Verfahrensregelungen
- Fördermittelrichtlinie BAS - Stand: 1. Dezember 2020 - Anlage 1
- Antragsformular Land Rheinland-Pfalz - Anlage 2
- Nachweisverzeichnis Rheinland-Pfalz - Anlage 3
- Fragenkatalog Krankenhauszukunftsfonds
- Änderungsanzeige - Stand: 18.11.2022
Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit bittet bei der Ausführung von Vorhaben, für die eine Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds beantragt wurde, um Beachtung seiner Hinweise zum Maßnahmebeginn und der Vergabe.
Die Hinweise sowie die entsprechenden Anlagen können Sie unter den nachfolgenden Links downloaden:
- Hinweise Maßnahmebeginn Vergabe
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) - Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
vom 16. Juni 2003 - Nr. 4.3 der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung
vom 22. Januar 2019 - Ziffer 11 der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz
- Baufachliche Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen
(ZBau) - Anschreiben Kostenverschiebungen bei Anträgen
Mittelabruf
Gemäß den Verfahrensregelungen für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds in Rheinland-Pfalz können Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds erstmals abgerufen werden, sobald mindestens Kosten in Höhe von 35 Prozent der jeweiligen Antragssumme entstanden sind. Hierfür ist das unten zum Download verlinkte Formular „Mittelabruf“ zu nutzen. Sofern die Übernahme von Personalkosten beantragt wurde, sind diese mittels des Formulars „Berechnungsvorlage Personalkosten“ sowie entsprechender Arbeitsverträge und Stundenachweise nachzuweisen. Die Formulare können Sie unter den nachfolgenden Links downloaden:
Nachweisverfahren gemäß § 25 Krankenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV)
Gemäß § 25 Abs. 1 KHSFV ist Rheinland-Pfalz verpflichtet, dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) jeweils zum 1. April eines Jahres den aktuellen Sachstand zu den geförderten Vorhaben mitzuteilen. Hierfür sind Angaben der betroffenen Krankenhäuser sowie deren zertifizierter IT-Dienstleister erforderlich. Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit hat hierfür verbindliche Meldeformulare entwickelt, die von den betroffenen Krankenhäusern und IT-Dienstleistern auszufüllen und bis zum 01. März 2023 digital dem MWG zur Verfügung zu stellen sind. Diese finden Sie nachfolgend zum Download:
Formular Nachweis FTB 1
Formular Nachweis FTB 2
Formular Nachweis FTB 3
Formular Nachweis FTB 4
Formular Nachweis FTB 5
Formular Nachweis FTB 6
Formular Nachweis FTB 7
Formular Nachweis FTB 8
Formular Nachweis FTB 9
Formular Nachweis FTB 10
Die Formulare sind wie folgt zu nutzen:
Es gibt für jeden Fördertatbestand (FTB) eine eigene Vorlage in Form einer Excel-Datei.
Diese enthält drei Tabellenblätter
1) Nachweis IT-DL
2) Angaben KH-Träger
3) MUSS-Kriterien FTB
Tabellenblätter 1) und 3) sind vom berechtigten IT-DL und 2) vom Fördermittelempfänger auszufüllen. Jedes der drei Tabellenblätter ist zu unterschreiben. Die drei unterschriebenen Tabellenblätter sind zu scannen und dem MWG als PDF-Datei einzureichen. Pro Fördertatbestand ist eine PDF-Datei zu erstellen. Ebenso ist die vollständig ausgefüllte Datei als Excel-Datei (.xlsx) einzureichen. Beide Dateien (pro FTB) sind dem MWG elektronisch einzureichen.
Pro gestellten Antrag, also in der Regel pro beantragtem Fördertatbestand, sind damit jeweils mindestens die folgenden Unterlagen hochzuladen:
- Tabellenblatt „Angaben KH-Träger“ unterschrieben als PDF
- Tabellenblatt „MUSS-Kriterien FTB“ unterschrieben als PDF
- Tabellenblatt „Nachweis IT-DL“ unterschrieben als PDF (betrifft nur FTB 2 bis 6, 8 und 10)
- Alle drei, bzw. zwei Tabellenblätter ausgefüllt in einer Excel-Datei
Bitte beachten Sie beim Formular zum Erfüllungsaufwand (Tabellenblatt 2), dass sich der anzugebene Erfüllungsaufwand auf die gesamte bisherige Projektlaufzeit und nicht nur auf das vergangene Jahr bezieht.
Die Dateien sind mit der IK-Nummer sowie einer Kurzbezeichnung für das antragstellende Krankenhaus zu benennen und in einer Archivdatei (z.B. .zip) zusammenzufassen. Diese ist ebenfalls entsprechend zu benennen.
Bitte laden Sie die entsprechenden Dateien unter folgendem Link hoch:
https://s.rlp.de/nachweisverfahren
Aktueller Stand Zukunftsfonds (18. Oktober 2022)
Es liegen derzeit 240 Bewilligungen mit einem Fördervolumen von rund 202 Mio. Euro vor. Davon entfallen 70 % auf Bundesmittel und 30 % auf Landesmittel. Die bewilligten Bundesmittel betragen daher rund 141 Mio. Euro. Vom BAS wurde bisher ein Antrag abgelehnt.
Nachfolgend stellen wir als Muster einen Bewilligungsbescheid für den Krankenhauszukunftsfonds des Landes Rheinland-Pfalz und die Nebenbestimmungen für private und öffentliche Träger zur Verfügung:
- Muster-Bewilligungsbescheid Krankenhauszukunftsfonds,
- Nebenbestimmungen private Träger,
- Nebenbestimmungen öffentliche Träger.
Für Rückfragen zum Krankenhauszukunftsfonds - § 14 a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
kontaktieren Sie bitte:
Frau Sina Backes | Tel: 06131 16-2074 | sina.backes(at)mwg.rlp.de |
Frau Ute Müller | Tel: 06131 16-2334 | ute.mueller(at)mwg.rlp.de |
Herr Tobias Schmitt | Tel: 06131 16-5336 | tobias.schmitt(at)mwg.rlp.de |