Qualitätssicherung in Studium und Lehre
Hochschulen sind laut Hochschulgesetz dazu verpflichtet, ein auf Nachhaltigkeit angelegtes umfassendes Qualitätssicherungssystem einzurichten.
Akkreditierung
Ein wesentliches Element des Qualitätssicherungssystems ist die Akkreditierung. In Rheinland-Pfalz sind die Hochschulen gesetzlich verpflichtet, ihre Studiengänge regelmäßig akkreditieren zu lassen. Externe Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter der Interessengruppen - auch aus der Berufspraxis - werden in das Verfahren einbezogen. Maßgeblich für die Akkreditierung ist dabei die Landesverordnung für Studienakkreditierung. Die Verordnung basiert auf dem von allen Ländern unterzeichneten Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an den deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)
Hochschulevaluierungsverbund Südwest
Der Hochschulevaluierungsverbund Südwest ist ein Zusammenschluss von Hochschulen. Ziel ist die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in Studium und Lehre. Als Instrumente kommen Evaluationen, Lehrveranstaltungsbewertungen, Absolventinnen- und Absolventenbefragungen sowie Studienabschluss-/Exmatrikuliertenbefragungen zum Einsatz.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung modularer hochschuldidaktischer Angebote. Die Lehrenden werden damit in die Lage versetzt, ihre Kompetenzen systematisch auszubauen.