International Studieren

Die Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben gemeinsam eine „Strategie für die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland“ beschlossen. Internationalisierung ist ein zentraler Baustein der institutionellen Profilentwicklung der rheinland-pfälzischen Hochschulen und als wesentliches Instrument der Qualitätsentwicklung zugleich Motor der Hochschulreform. Sie dient der wissenschaftlichen Zusammenarbeit und dem Dialog der Kulturen. Die Internationalisierung prägt maßgeblich die weitere Entwicklung unserer Hochschulen und des Wissenschaftsstandorts Deutschland insgesamt. Wir wollen Hochschulen, die so gut sind, dass sie im Wettstreit mit den besten Hochschulen anderer Länder attraktiv und konkurrenzfähig sind und zur Lösung globaler Herausforderungen beitragen. 

Das EU-Programm ERASMUS+

Das neue Bildungsprogramm der EU für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport trat am 1. Januar 2014 in Kraft. Es löst das Programm für lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme mit Drittländern ab. Im Bildungsbereich werden jedoch die bewährten Markennamen, die für die jeweiligen Bildungssektoren stehen, beibehalten:

  • COMENIUS (Schulbildung)
  • ERASMUS (Hochschulbildung)
  • LEONARDO DA VINCI (Berufliche Bildung)
  • GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung).

Im neuen Programm ist vorgesehen, ERASMUS+ nicht nur – wie im bisherigen Programm für lebenslanges Lernen – entlang der Bildungssektoren zu strukturieren, sondern vor allem nach den drei Schlüsselaktionen des Programms:

  • Leitaktion 1: Mobilität für Einzelpersonen
  • Leitaktion 2: Partnerschaften
  • Leitaktion 3: Politikunterstützung

Akademische Auslandsämter

Für die Beratung ausländischer Studierender und Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler sind die Akademischen Auslandsämter der rheinland-pfälzischen Hochschulen zuständig. Sie geben Informationen zum Studium und beraten in allen einschlägigen Fragen, wie Hochschulzugangsberechtigung, Zulassungsverfahren, Studiengänge, Abschlüsse, Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen, Kosten und Finanzierung des Studiums, Unterbringung, Willkommensabende und -wochen, Exkursionen, Sprachkurse etc. Sie geben aber auch Hinweise zu den ausländerrechtlichen Bestimmungen, so zum Beispiel zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, zur Aufenthaltsanzeige, zur polizeilichen Anmeldung usw. 

Für ausländische Doktorandinnen und Doktoranden, Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden sowie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler sind die außeruniversitären Forschungsinstitute des Landes von besonderem Interesse. Nähere Informationen über Mitwirkungs- und Fördermöglichkeiten bzw. Finanzierung Ihres Aufenthaltes erhalten Sie dort.