„Der neue rechtliche Rahmen schafft Klarheit und Verbindlichkeit, der bereits vereinbarte finanzielle Rahmen gibt den Hochschulen die notwendige Planungssicherheit. Wir haben damit die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Hochschulstruktur festgelegt. Auch die Hochschulleitungen begrüßen diese Grundlagen, die im intensiven Austausch mit den Hochschulen erfolgt sind“, verdeutlichte Wissenschaftsminister Konrad Wolf.
Bereits im September hatten sich die Hochschulleitungen und das Wissenschaftsministerium auf die Grundlagen der Finanzierung geeinigt. So werden die Hochschulen bis Ende 2023 insgesamt 18 Mio. Euro für den Transformationsprozess erhalten. Die Landesregierung verstärkte damit die finanzielle Ausstattung um weitere zehn Mio. Euro. Die Mittel entstammen dem Sonderprogramm „Stärkung der Digitalisierung an Hochschulen“ und werden von den Universitäten insbesondere für die Digitalisierung der Bibliotheken und der Verwaltungen in Kaiserslautern, Landau und Koblenz sowie den Ausbau der Rechenzentren genutzt. Darüber hinaus wurde gemeinsam zwischen Ministerium und Hochschulen bekräftigt, dass die aktuell bestehenden Personal-Ressourcen zur Absicherung des Kapazitätserhalts in Studium und Lehre an den Standorten Koblenz und Landau erhalten werden.
Das Neustrukturierungsgesetz legt fest, dass zum 1. Januar 2023 die Verselbständigung der Universität Koblenz und die Schaffung der neuen Technischen Universität erfolgt, und enthält die maßgeblichen rechtlichen Schritte des Transformationsprozesses. Dabei erhalten die Hochschulen große Freiheit, im Rahmen ihrer Hochschulautonomie vor allem über die wissenschaftliche Profilbildung zu entscheiden. In Vorbereitung der Neustrukturierung werden an allen drei akademischen Standorten Senatsausschüsse mit Entscheidungskompetenz gebildet, die die wesentlichen Veränderungen vorbereiten und insbesondere die künftigen Grund- und Wahlordnungen beschließen.
Um einen möglichst reibungslosen Übergang zum Stichtag 1. Januar 2023 zu ermöglichen, wird es für die Universität Koblenz und die neue Technische Universität weitgehende Kontinuitäten in der Hochschulleitung, der universitätsweiten Interessensvertretungen sowie der Ämter und Gremien auf Fachbereichsebene geben. Die Präsidentinnen bzw. Präsidenten der beiden Universitäten werden zum 1. Januar 2023 neu gewählt. Um diese Wahlen durchzuführen, werden Senate und Hochschulräte der Universität Koblenz und der neuen Technischen Universität bereits vor dem 1. Januar 2023 gebildet. Zu diesem Datum werden diese Gremien alle ihnen hochschulrechtlich zugewiesenen Aufgaben übernehmen und die universitätsweiten Gremien der Universität Koblenz-Landau und der TU Kaiserslautern werden aufgelöst.
„Wir wollen die drei universitären Standorte in Kaiserslautern, Landau und Koblenz mit dieser Reform stärken. Wir wollen sie besser regional einbinden und sie sichtbarer in der bundesweiten und internationalen Wissenschaftslandschaft machen. Damit stärken wir auch Rheinland-Pfalz als modernes Wissenschaftsland“, so Wolf abschließend. „Dieses Ziel werden wir mit dem Gesetz erreichen.“
Das vom Landtag verabschiedete Neustrukturierungsgesetz wird aller Voraussicht nach im November im Staatsanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten.