„Spitzensportlerinnen und -sportler trainieren lange und sehr hart, um höchste sportliche Leistungen abzurufen und in Wettbewerben erfolgreich zu sein. Ich will sie trotz dieses herausfordernden Engagements und ihrer notwendigen räumlichen Nähe zu einem Bundesstützpunkt oder zu ihrer Trainingsstätte dabei unterstützen, ein Studium in Ortsnähe aufzunehmen. Die Bonus-Regelung bzw. die Spitzensportler-Quote schafft einen Ausgleich für das sportliche Engagement und kann damit eine berufliche Qualifizierung ermöglichen. Das macht Spitzensport für junge Menschen auch weiterhin attraktiv“, begründet Wissenschaftsminister Konrad Wolf den Vorstoß.
Die vorgesehene Regelung soll für alle Studienbewerberinnen und -bewerber gelten, die einem bundesweit aktiven Kader eines Spitzenverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, durch den Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland betreut werden und deren Trainingsstandort die Aufnahme eines Studiums an einer rheinland-pfälzischen Hochschule erfordert.
Der Präsident des Landessportbundes Rheinland-Pfalz (LSB), Prof. Dr. Lutz Thieme, freut sich, dass die Landesregierung den Vorschlag des LSB aufgegriffen hat. „Wer sich schon als junger Mensch auf sportliche Höchstleistung konzentriert, dem wird es aufgrund der immensen Doppelbelastung nicht immer gelingen, sein Potenzial auch in der gymnasialen Oberstufe voll auszuschöpfen. Über 75 Prozent unserer Bundeskader-Athleten erwerben die Hochschulzugangsberechtigung. Insofern begrüßen wir die Einführung der Spitzensportler-Quote, trägt sie doch als einzelner Baustein zur Förderung des Leistungssports in Rheinland-Pfalz bei, erleichtert den Spitzenathletinnen und –athleten die Duale Karriere und würdigt deren außerordentliche Leistungsbereitschaft.“
Aktuell bestehen bereits in acht weiteren Ländern vergleichbare Regelungen, so u.a. in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen.