Förderung der Organspende in Rheinland-Pfalz

Die moderne Medizin ermöglicht heute die Transplantation lebenswichtiger Organe. Nach der Häufigkeit sind dies Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse.

Jedes Spenderorgan kann zum Lebensretter für einen Menschen auf der Warteliste werden. Mithilfe der Transplantationsmedizin können wir heute vielen Menschen das Überleben einer lebensbedrohlichen Erkrankung ermöglichen. Die Organspende beruht auf einer ganz persönlichen und freien Entscheidung jedes Einzelnen. Diese wird im Organspendeausweis dokumentiert.

Der Landesregierung RLP ist die Förderung der Organspende ein wichtiges Anliegen. Das beinhaltet eine informierte und ergebnisoffene Aufklärung der Bevölkerung. Die Initiative Organspende der Landeszentrale für Gesundheitsförderung ist dabei einer unserer Partner. Wichtige Aufklärungsarbeit leisten darüber hinaus die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Selbsthilfegruppen, Krankenkassen und Hausärzte.

Die Organspende unterliegt einer Reihe strenger medizinischer und gesetzlicher Bedingungen.

Das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (TPG) wurde zuletzt im Dezember 2019 aktualisiert.

Ziel des Gesetzes ist es, die zivil- und strafrechtliche Absicherung der Organspende und Organentnahme, die gesundheitsrechtliche Absicherung der Organübertragung und die Strafbewehrung des Verbots des Organhandels in Deutschland sicher zu stellen. Das Gesetz sieht eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organ- und Gewebespende und Vermittlung und Transplantation vor, und legt damit Zuständigkeiten eindeutig fest. Für die Organspende ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) verantwortlich. Für die Vermittlung Eurotransplant.  Zwei Ärzte müssen unabhängig voneinander den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall des Gehirns feststellen. Auf der anderen Seite muss die Aufnahme der Patienten in Wartelisten nach konkreten Regeln erfolgen, die dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen.

Das Transplantationsgesetz regelt im Einzelnen die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Krankenhäuser, der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) der Transplantationszentren und des Landes Rheinland-Pfalz als ausführende Institutionen dieses Gesetzes. Die näheren Einzelheiten sind im Landesgesetz RLP zur Ausführung zum Transplantationsgesetz (AGTPG) vom 30. November 1999 geregelt, welches 2019 aktualisiert wurde.

Am 1. März 2022 trat die Gesetzesänderung zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende hinzu, die das Transplantationsgesetz änderte.

Hauptbestandteile sind die Einrichtung eines Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende online sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Aufklärung.

In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Transplantationszentren:

  • das Klinikum der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz mit den Transplantationsprogrammen Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und
  • das Westpfalz-Klinikum GmbH Kaiserslautern mit den Transplantationsprogrammen Niere und Bauchspeicheldrüse.

Zudem haben wir in Rheinland-Pfalz 80 Entnahmekliniken. Das sind von der Landesregierung überprüfte Krankenhäuser, die nach ihrer räumlichen und personellen Ausstattung in der Lage sind, Organentnahmen durchzuführen.

Weiterführende Informationen rund um das Thema der Organspende finden Sie auch bei den folgenden Institutionen:

Hier können Sie Ihren Organspendeausweis auch online ausfüllen und kostenfrei bestellen oder Sie speichern Ihren Organspendeausweis als pdf-Datei auf Ihrem Rechner und drucken ihn von dort aus.

 

Kontakt

Dr. Christoph Herr
Tel: 06131 / 16-5339
Fax: 06131 / 1617-5339
E-Mail: Christoph.Herr(at)mwg.rlp.de

Dr. Cornelia Höflich
Tel: 06131 / 16-5038
Fax: 06131 / 1617-5038
E-Mail: Cornelia.Hoeflich(at)mwg.rlp.de