Weitere Informationen zu Influenza
Die Grippe (Influenza) ist eine akute Infektionskrankheit, die in seltenen Fällen mit tödlichen Komplikationen einhergehen kann. Von Jahr zu Jahr verändern sich die Virusstämme, die die regelmäßigen „Grippewellen“ im Winter auslösen. Daher wird der Grippeimpfstoff auch jedes Jahr an die zirkulierenden Virustypen angepasst. Das Immunsystem des Menschen kennt meist auch schon die eine oder andere Virusvariante und hat in vielen Fällen zumindest einen Teilschutz aufgebaut, der durch eine Impfung vergrößert werden kann.
Aktuelle Informationen zur Ausbreitungssituation der saisonalen Influenza hält die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) am Robert Koch-Institut mit wöchentlichen bzw. monatlichen Berichten in der Sommerzeit bereit.
Influenzaimpfstoffe schützen vor der "echten" Grippe, die durch Influenzaviren ausgelöst wird. Diese Viren verursachen unter anderem Erkrankung der Atemwege. Es wird zwischen Impfstoffen gegen die saisonale Grippe, die jeden Winter auftritt, und (prä-)pandemischen Influenzaimpfstoffen unterschieden, die bei (drohenden) Grippe-Pandemien zum Einsatz kommen.
Seit der Saison 2018/2019 empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) den Vierfach-Impfstoff (sog. quadrivalenter Impfstoff), d.h. einen Impfstoff, der gegen vier verschiedene Influenza-Virustypen schützt.
Neben den Influenza-Viren Typ A können auch die Influenza-Viren vom Typ B eine bedeutende Rolle in der Bevölkerung spielen. Allerdings kann nie mit Sicherheit vorhergesagt werden, welche Virustypen bzw. –subtypen in welchem Ausmaß in der kommenden Saison vorherrschen werden.
Das Paul-Ehrlich-Institut informiert über die jeweilige Impfstoffzusammensetzung, siehe hier: https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/influenza-grippe/influenza-node.html
Meist beginnt die eigentliche Grippewelle nach der Jahreswende. Da es nach der Impfung bis zu 14 Tage dauert. Bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist, ist daher der richtige Zeitpunkt für eine Grippeimpfung grundsätzlich in den Monaten Oktober und November.
Für bestimmte Personen wird die Influenza-Impfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut ganz besonders empfohlen, zum Beispiel weil bei ihnen ein schlimmerer Verlauf zu befürchten ist oder weil von ihnen ein besonderes Infektionsrisiko für gefährdete Personen ausgeht. In diesen Fällen werden die Kosten einer Impfung gegen die saisonale Grippe von allen gesetzlichen Krankenkassen gemäß Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) übernommen.
Die STIKO empfiehlt die Influenza-Impfung für folgende Personengruppen:
Personen über 60 Jahre,
Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel; bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung bereits ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel,
Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B.
- chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD),
- chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten,
- Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten,
- chronische neurologische Krankheiten, z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben,
- angeborene oder erworbene Immundefekten wie HIV-InfektionBewohner von Alters- und Pflegeheimen.
Auch für folgende Personengruppen ist die Influenza-Impfung eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen:
Personen mit erhöhter Gefährdung für Kontakt mit dem Virus, z. B. medizinisches Personal und Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können
Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln.
Ausgenommen sind die gemäß der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchzuführenden Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos in bestimmten Fällen (z. B. Tätigkeit in einer Forschungseinrichtung oder einem Influenza - Referenzlaboratorium); in diesen Fällen besteht ein Kostenübernahmeanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Sollten Sie nicht zu den genannten Personenkreisen gehören, für die die Impfkosten verpflichtend von den Kassenübernommen werden müssen, lohnt sich eine Rückfrage bei Ihrer Krankenversicherung, da einzelne gesetzliche Krankenkassen die Impfkosten auch für weitere Personenkreise übernehmen. Die privaten Kassen und die Beihilfen übernehmen die Impfkosten in der Regel für alle Versicherten. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor einer Impfung bei Ihrer Kasse informieren.
Viele Arbeitgeber bieten Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darüber hinaus im Betrieb die Influenzaimpfung an.
Die öffentliche rheinland-pfälzische Impfempfehlung gilt bei Influenzaimpfungen für alle Personen, so dass bei eventuellen Impfschäden durch eine Influenzaimpfung ein gesetzlich geregelter Entschädigungsanspruch gegenüber dem Land besteht.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur saisonalen Influenzaimpfung sind ebenfalls beim Robert Koch-Institut abrufbar.
Bei gesunden Kindern und Jugendlichen führt eine Influenza, unabhängig vom Erregertyp, in der Regel nicht zu schweren Krankheitserscheinungen. Bei Vorliegen von chronischen Grunderkrankungen sind schwerere Verläufe allerdings nicht auszuschließen, weshalb diesen Kindern dringend eine jährliche Impfung, möglichst schon im Herbst, empfohlen wird.
Beim Auftreten einzelner Krankheitsfälle in Gemeinschaftseinrichtungen sind in der Regel keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Ob und welche besonderen Maßnahmen beim Auftreten von Krankheitsfällen in Gemeinschaftseinrichtungen zu treffen sind, entscheiden die örtlich zuständigen Gesundheitsämter.
Neben der Impfung bleiben die Händehygiene (gründliches Waschen genügt schon) und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneempfehlungen die wichtigste Empfehlung zur Vorbeugung von Influenza und hilft zudem auch gegen andere grippale (grippeähnliche) Infekte.
Seit der Impfsaison 2010/2011 wird die Schutzimpfung gegen saisonale Influenza auch Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei Vorliegen besonderer Indikationen auch früher, empfohlen. Für geimpfte Schwangere besteht in der Regel keine besondere Gefährdung.
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse nach § 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in Verbindung mit § 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) hat der Arbeitgeber für Ungeimpfte zu prüfen, ob eine besondere berufliche Gefährdung von werdenden und stillenden Müttern am Arbeitsplatz vorliegt, um die notwendigen Maßnahmen nach §§ 3 ff. MuSchArbV ergreifen zu können.
Das Mutterschutzgesetz enthält keine entsprechenden Regelungen für Schülerinnen. Für sie sollten in Absprache mit der Schulleitung und dem Gesundheitsamt jedoch die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie für ungeimpfte Lehrerinnen zur Anwendung kommen.
Die Influenzaerreger werden auf dem Luftweg übertragen (sogenannte Tröpfcheninfektion). Die Erreger werden von Erkrankten vor allem beim Husten, aber auch schon beim Sprechen ausgeschieden. Die Ansteckung erfolgt über das Einatmen der Viren. Viren, die durch anhusten oder über die Hände auf andere Gegenstände gelangen, können an der Luft längere Zeit überleben. Fasst man einen mit Viren behafteten Gegenstand oder virusbelastete Hände an, so übertragen sich die Viren auf die eigenen Hände und man kann sich über das Berühren von Mund und Nase anstecken. Vor diesem Hintergrund gelten folgende Empfehlungen:
- Waschen Sie Ihre Hände mehrmals täglich 20 bis 30 Sekunden mit Seife, auch zwischen den Fingern, vor allem vor und nach jedem Kontakt mit dem Kranken.
- Vermeiden Sie es, die Schleimhäute von Mund, Augen und Nase zu berühren.
- Halten Sie beim Husten Abstand zu anderen Personen. Husten und niesen Sie in ein Einmaltaschentuch oder in den Ärmel, nicht in die Hände! Das Einmaltaschentuch sollte sofort in einer Abfalltüte entsorgt werden.
- Die kranke Person sollte möglichst in einem getrennten Zimmer schlafen.
- Der/die Erkrankte sollte enge Kontakte zu Mitbewohnerinnen und –bewohnern so weit wie möglich meiden.
- Lüften Sie geschlossene Räume 3 bis 4 Mal täglich für jeweils 10 Minuten. Die Zahl der Viren in der Luft wird verringert, ein Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhäute verhindert.
Weitere Hinweise und Tipps zur „Selbstverteidigung gegen Viren“ finden Sie hier.
Das Influenzavirus hat im vergangenen Jahrhundert drei große Pandemien (weltweite Grippewellen) verursacht. Das war immer dann der Fall, wenn sich ein völlig neuartiger Virusstamm entwickelt hatte, gegen den es weder eine natürliche Immunität im Menschen gab, noch einen wirksamen Impfstoff. Dabei starben allein in den Jahren 1918/1920 weltweit 20 bis 40 Millionen Menschen. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass eine solche Influenza-Pandemie auch zukünftig wieder auftreten und dabei auch die deutsche Bevölkerung treffen kann. Weltweit haben die zuständigen Behörden entsprechende Notfallpläne erarbeitet.
Ein solcher nationaler Pandemieplan existiert auch für Deutschland und wird durch die spezifischen Regelungen der Länderpandemiepläne ergänzt. Der rheinland-pfälzische Pandemieplan wurde zuletzt im Februar 2020 aktualisiert.