Verträge zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und Religionsgemeinschaften

In Rheinland-Pfalz bestehen Verträge zwischen den Kirchen, Glaubens- und Religionsgemeinschaften und der Landesregierung. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz unterhält vertragliche Vereinbarungen mit aktuell vier Religionsgemeinschaften: mit den Evangelischen Landeskirchen in Rheinland-Pfalz (Kirchenvertrag), mit dem Erzbistum Köln sowie den Bistümern Limburg, Mainz, Speyer und Trier (Konkordat), mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts (Staatsvertrag) und mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V. (Vertrag).

Unabhängig von der für alle Religions- und Glaubensgemeinschaften bestehenden Rechtslage wie etwa die Glaubens- und Religionsfreiheit oder das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften können vertragliche Vereinbarungen zusätzliche Regelungen treffen, die die Ausgestaltung der res mixtae betreffen wie den Religionsunterricht, die Seelsorge oder auch die theologische Ausbildung an staatlichen Universitäten.

Kontakt

Jana Schmöller
Tel: 06131 / 16-2818
Fax: 06131 / 1617-2818
E-Mail: Jana.Schmoeller(at)mwg.rlp.de

Andreas Schöttke
Tel: 06131 / 16-4020
E-Mail: Andreas.Schoettke(at)mwg.rlp.de