Die Landarztquote für Rheinland-Pfalz
Mit der Landarztquote setzt die Landesregierung einen weiteren starken Hebel an, um die medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz auch langfristig flächendeckend zu sichern. Einfach ausgedrückt: Eine Art Überholspur bei der Studienplatzvergabe für angehende Landärztinnen und Landärzte.
Das Landesgesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung in Rheinland-Pfalz reserviert Studienplätze für Studienbewerberinnen und -bewerber, die ein besonderes Interesse für die Fachrichtungen der Allgemeinmedizin und des öffentlichen Gesundheitswesens hegen. Beim Auswahlverfahren wird hier besonders viel Wert auf die persönliche Eignung gelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich vor Antritt ihres Medizinstudiums, im Anschluss daran eine allgemeinmedizinische Facharztausbildung zu wählen und zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in ländlicheren Regionen von Rheinland-Pfalz tätig zu sein. Eine solche Quotenreglung gibt es auch für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, denn auch hier gilt: Auch ohne Einser-Abi kann man eine gute Ärztin oder ein guter Arzt werden.
Diese langfristige Strategie reagiert auf einen Versorgungsbedarf auf der einen Seite und junge engagierte Menschen mit einem scheinbar unerfüllbaren Berufstraum auf der anderen Seite. Sie wirkt gemeinsam mit der Niederlassungsförderung, Wiedereinstiegskursen, Zuschüssen für PJ und Famulatur in Hausarztpraxen und vielen anderen auch kurz- und mittelfristig ansetzenden Maßnahmen im Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz. Seit vielen Jahren ist das Land hier tätig, und die Landarztquote zeigt, dass wir sehr weitsichtig die Weichen für die Zukunft stellen.
Das Verfahren sieht vor, dass interessierte Bewerberinnen und Bewerber über das Bewerbungsportal Angaben zu den einschlägigen Auswahlkriterien machen und ihre entsprechenden Bewerbungsunterlagen hochladen. Nach Abschluss der Bewerbungsphase erfolgt eine Vorauswahl auf der Basis des Ergebnisses eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, relevanter Berufserfahrung oder einschlägiger ehrenamtlicher oder praktischer Tätigkeit sowie der in der Hochschulzugangsberechtigung ausgewiesenen Qualifikation. Daraufhin folgen Auswahlgespräche mit doppelt so vielen Interessentinnen und Interessenten, wie Plätze zu vergeben sind. Und schließlich erhalten die so ermittelten besten Bewerberinnen und Bewerber einen Zuschlag.