Ärztliche Weiterbildung und Fortbildung
Wer als Hausärztin oder Hausarzt in eigener Praxis zugelassen werden möchte, muss nach der Approbation eine fachärztliche Weiterbildung im Bereich Allgemeinmedizin oder Innere Medizin erfolgreich abgeschlossen haben. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass sich möglichst viele Absolventinnen und Absolventen nach dem Studium für eine Weiterbildung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung entscheiden und hierfür überall im Land bestmögliche Voraussetzungen vorfinden. Auch in der Phase der Weiterbildung treffen junge Ärztinnen und Ärzte zum Teil wichtige Lebensentscheidungen – zum Beispiel, in welcher Region sie und ihre Partnerinnen und Partner künftig leben und arbeiten wollen. Deshalb ist wichtig, dass eine attraktive allgemeinmedizinische Weiterbildung auch in ländlichen Räumen angeboten wird, dass junge Ärztinnen und Ärzte bei ihren dortigen Ausbildungsstationen attraktive Arbeitsbedingungen erleben und dass sie idealerweise den Wunsch entwickeln, zu bleiben und in der Region tätig zu sein.
Ausbau der Verbundweiterbildung / Koordinierungsstelle Weiterbildung
Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sowie Praxen/MVZ und Krankenhäuser
Verbundweiterbildungen bieten eine Facharztweiterbildung „aus einer Hand“. In zahlreichen rheinland-pfälzischen Regionen gibt es bereits Weiterbildungsverbünde. Durch regionale Kooperation von Kliniken und vertragsärztlichen Praxen werden ambulante und stationäre Weiterbildungsabschnitte zu einer strukturierten und lückenlosen Weiterbildung verknüpft. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz trägt gemeinsam mit Landesärztekammer und Krankenhausgesellschaft eine Koordinierungsstelle, die für einen reibungslosen und unterbrechungsfreien Weiterbildungsverlauf sorgt und bei Gründung von Weiterbildungsverbünden zur Seite steht.
Weitere Informationen zu bestehenden Weiterbildungsverbünden in RLP und zur Koordinierungsstelle
Verbundweiterbildung: Das Komplettpaket
Weiterbildungsförderung § 75 a SGB V
Für weiterbildende Praxen und MVZ
Weiterbildende Praxen und MVZ können eine monatliche Förderung für die Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zum Facharzt in vertragsärztlichen Praxen/MVZ in Höhe von bis zu 5.400 € beantragen. Diese wird für die Allgemeinmedizin und weitere grundversorgende Fachgebiete, die jährlich mit den Krankenkassen zu vereinbaren sind, angeboten. Die Höhe der Förderung wird auf Bundesebene regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Die Förderung soll dazu beitragen, personelle und zeitliche Aufwände in den weiterbildenden Praxen abzudecken und so einen Anreiz für ambulante Weiterbildungsabschnitte bieten. Bei Fragen rund um die Weiterbildungsförderung bietet die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz ein Beratungsangebot an.
Weitere Informationen zur Förderung
Beratung zur Förderung
Weiterbildungsförderung - Erweiterung
Für weiterbildende Praxen und MVZ
Eine monatliche Förderung ist für die Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zum Facharzt bzw. von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten in vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Praxen/MVZ in Höhe von bis zu 2.700 Euro möglich. Die Förderung greift bei allen Fachgruppen, die nicht unter die Förderung gemäß § 75a SGB V fallen, wenn die diesbezüglichen Voraussetzungen vorliegen. Die Förderung ist eine freiwillige Ergänzung der Weiterbildungsförderung allein durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, da die Weiterbildung ein Schlüsselinstrument zur Sicherstellung der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung ist. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, die Weiterbildung im ambulanten Bereich zu absolvieren. Bei Fragen rund um die Weiterbildungsförderung bietet die KV RLP ein Beratungsangebot an.
Weitere Informationen zur Förderung
Beratung zur Förderung
Einrichtung eines Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin
Für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung Allgemeinmedizin und Weiterbildungsbefugte;
Fachärzte/Fachärztinnen für Allgemeinmedizin, welche als Weiterbilderinnen und Weiterbilder tätig sind oder tätig werden wollen
Das Weiterbildungsprogramm des Kompetenzzentrums ist ein Angebot für angehende Hausärztinnen und Hausärzte in Rheinland-Pfalz. Das Kompetenzzentrum wurde 2018 von der Universitätsmedizin Mainz, der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, der Krankenhausgesellschaft und der Landesärztekammer gegründet und ist am Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie an der Universitätsmedizin angesiedelt. Speziell auf die Zielgruppe zugeschnittene Seminare und Mentoring-Angebote begleiten bis zur Facharztprüfung. Weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzten bietet das Kompetenzzentrum Train-the-Trainer-Seminare zur Erweiterung der Lehrkompetenzen an, sodass diese ihre Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung erfolgreich fördern können.
KV-RLP-Infoveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
Um den ärztlichen Nachwuchs bestmöglich zu unterstützen, bietet die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Informationsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung an. Fachgruppenspezifisch wird bereits während der Weiterbildung über Tätigkeitsmöglichkeiten im ambulanten Bereich nach bestandener Facharztprüfung informiert. So können bereits im Vorfeld Fragen beantwortet und gezielt auf die Anliegen der neuen Ärztegeneration eigegangen werden.
Wiedereinstiegskurs für Ärztinnen und Ärzte
Für Ärztinnen und Ärzte, die nicht in ihrem Beruf arbeiten
Mit diesem Projekt der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit werden Ärztinnen und Ärzte, die aus verschiedenen Gründen länger nicht in ihrem Beruf gearbeitet haben, wieder mit der ärztlichen Tätigkeit vertraut gemacht und beim Wiedereinstieg in den Arztberuf unterstützt. Die Kurse finden in Zusammenarbeit mit der Akademie für Ärztliche Fortbildung statt und stoßen stets auf großes Interesse. Das Land fördert den Wiedereinstiegskurs, der von der Akademie evaluiert wird.
Quereinstieg Allgemeinmedizin
Für Ärztinnen und Ärzte, die in die Allgemeinmedizin wechseln wollen
Für Fachärztinnen und Fachärzte, die einen Wechsel in das Gebiet Allgemeinmedizin planen, kommt ein „Quereinstieg in die Allgemeinmedizin“ in Betracht. Damit soll der Weg zu einer hausärztlichen Tätigkeit erleichtert werden. Teile einer bereits erworbenen Facharztqualifikation werden hierfür anerkannt. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz war bundesweit die erste Kammer, die den Quereinstieg in der Weiterbildungsordnung verankert hat. Das Angebot erfreut sich großer Beliebtheit; inzwischen haben zahlreiche Ärztinnen und Ärzte auf diesem Weg die allgemeinmedizinische Facharztprüfung abgeschlossen.
Finanzielle Förderung (Nach-)Qualifizierung Gruppenpsychotherapie
Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten
Mit einer einmaligen Fördersumme von maximal 2.500 Euro soll ein Anreiz zur (Nach-)Qualifizierung für die Gruppenpsychotherapie geschaffen werden. Förderfähig sind direkte Fort- und Weiterbildungskosten wie beispielsweise Seminar- oder Supervisionskosten. Ziel ist es, versorgungsrelevante fachliche Qualifikationen zur Verbesserung der Patientenversorgung zu fördern.
Förderung für Zusatz-Weiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“
Für Zugelassene sowie angestellte Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz bezuschusst die Absolvierung der Zusatz-Weiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“. Dadurch soll im ambulanten Bereich ein Anreiz gesetzt werden, sich in diesem Bereich weiterzubilden, um somit die suchtmedizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz sicherzustellen. Antragsberechtigt sind zugelassene und angestellte Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz, die die Voraussetzungen nach der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung erfüllen, um die Qualifikation zu erwerben.
KV-RLP-Förderung für Kurs-Weiterbildung „Psychosomatische Grundversorgung“
Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in bestimmten Fachgebieten
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz fördert die Teilnahme an der 80-Stunden-Kurs-Weiterbildung „Psychosomatische Grundversorgung“ gemäß der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz, sofern diese für den Erwerb eines Facharzttitels zu absolvieren ist. Antragsberechtigt sind unter bestimmten Voraussetzungen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die einen Weiterbildungsabschnitt im ambulanten Bereich absolvieren (werden).