Medizinischer Dienst Rheinland-Pfalz
Der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Soziale Pflegeversicherung.
Der Medizinische Dienst ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Organe des Medizinischen Dienstes sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Aufgaben des Medizinischen Dienstes werden von den Krankenkassen durch eine Umlage aufgebracht
Zu seinem Aufgabenspektrum gehören neben der patientenorientierten Einzelfallbegutachtung die Beratung in Grundsatzfragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung.