Der Beruf des Heilpraktikers

Die Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin“ oder „Heilpraktiker“ ist in der Bundesrepublik durch das Heilpraktikergesetz (HPG) gesetzlich geregelt. Diese Berufsbezeichnung darf nur führen, wer im Besitz der Erlaubnisurkunde zur Ausübung der Heilkunde nach § 1 Heilpraktikergesetz ist. Wer den Beruf des Heilpraktikers anstrebt, muss sich einer Überprüfung bei dem für Rheinland-Pfalz zentral zuständigen Gesundheitsamt bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unterziehen.

Aufgrund des § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts ist das Gesundheitsamt Mainz-Bingen die zuständige Behörde zur Durchführung der Heilpraktikerprüfung.

Daher bitten wir Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter sich hinsichtlich der Prüfungstermine direkt mit dem Gesundheitsamt Mainz-Bingen in Verbindung zu setzen. Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter, die den schriftlichen Teil bestanden haben, werden frühestens 3 Wochen nach dem schriftlichen Teil zur Überprüfung in das Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen, Große Langgasse 29 in 55116 Mainz, zum mündlich-praktischen Teil eingeladen.
Diese Überprüfungen finden als Einzel- oder Gruppenüberprüfung statt. Den Prüfungsvorsitz führt eine Ärztin oder ein Arzt des Mainzer Gesundheitsamtes. Weiterhin nehmen in der Regel zwei Beisitzer an der Überprüfung teil, die selbst den Beruf des Heilpraktikers ausüben.

Genauere Informationen zum Ablauf und Gegenstand der Überprüfung und den gesetzlichen Grundlagen können den Hinweisen zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz entnommen werden.

 

Kontakt

Marion Straub
Tel: 06131 / 16-4371
E-Mail: Marion.Straub(at)mwg.rlp.de