Krankenhauswesen
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhäusern sicherzustellen.
Dieser Aufgabe kommt man insbesondere durch die Erstellung des Landeskrankenhausplanes nach.
Die in den Landeskrankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser haben Anspruch auf die Finanzierung der notwendigen Investitionskosten durch das Land.
Die Betriebskosten der Krankenhäuser werden durch Krankenhausentgelte finanziert, die zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen vereinbart und vom Land genehmigt werden.