Organspende

Die moderne Medizin ermöglicht heute die Transplantation lebenswichtiger Organe. Nach der Häufigkeit sind dies Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse. Jedes Spenderorgan kann zum Lebensretter für einen Menschen auf der Warteliste werden. Die Organspende beruht auf einer ganz persönlichen und freien Entscheidung. Diese wird im Organspendeausweis dokumentiert. Zusätzlich kann seit 2024 auch das Organspende-Register genutzt werden. Die Organspende unterliegt einer Reihe strenger medizinischer und gesetzlicher Bedingungen. Zwei Ärztinnen/Ärzte müssen unabhängig voneinander den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall des Gehirns feststellen. Auf der anderen Seite muss die Aufnahme der Patientinnen und Patienten in Wartelisten nach konkreten Regeln erfolgen, die dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen.

Für die Organspende ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) verantwortlich. Sie unterstützt die Krankenhäuser bei der wichtigen Aufgabe der Organspende und -transplantation sowie bei der Aufklärungsarbeit. Die Vermittlung übernimmt Eurotransplant

 

Die Situation in der Organspende

In Deutschland warten ca. 8400 Patientinnen und Patienten auf ein Organ (Stand 01.01.2024, Quelle: Eurotransplant). Dem gegenüber stehen 965 Organspenderinnen und Organspende im Jahr 2023. Die Zahl der Organspenden bewegt sie sich laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Damit ist Deutschland im Eurotransplant-Verbund zum „Netto-Organverbraucher“ geworden und leistet in diesem solidarisch organisierten Verbund einen zu geringen Beitrag zur Erreichung des Ziels, Organe in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen.

Förderung der Organspende in Rheinland-Pfalz

Clemens Hoch präsentiert ein temporäres Klebetattoo. Das Motiv: das Organspende-Tattoo der Jungen Helden e.V.
Clemens Hoch mit temporärem Klebetattoo mit Organspende-Motiv der Jungen Helden e.V.

„Ohne Zustimmung ist in Deutschland eine Organentnahme nicht zulässig. Viele Menschen sind zur Organspende bereit, dokumentieren das aber nicht. Deswegen brauchen wir dringend die Widerspruchslösung. Wären Organentnahmen grundsätzlich möglich, es sei denn Patientinnen und Patienten widersprechen ausdrücklich der Spende, hätten mehr Menschen die Chance, ein lebensnotwendiges Organ zu erhalten. Organe spenden rettet Leben!“ Gesundheitsminister Clemens Hoch

Der Landesregierung RLP ist die Förderung der Organspende ein wichtiges Anliegen. Das beinhaltet eine informierte und ergebnisoffene Aufklärung der Bevölkerung. Die Initiative Organspende der Landeszentrale für Gesundheitsförderung ist dabei einer unserer Partner. Unter der Geschäftsführung der LZG unterstützt die rheinland-pfälzische Initiative Organspende die wichtige Aufklärungsarbeit in Rheinland-Pfalz. Wichtige Aufklärungsarbeit leisten darüber hinaus die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Selbsthilfegruppen, Krankenkassen und Hausärztinnen und Hausärzte.

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit informiert auf vielfältige Weise über dieses wichtige Thema. Zum Beispiel mit einer Informationsbroschüre zum Thema mit einem temporären Klebetattoo. Das Motiv: das Organspende-Tattoo der Jungen Helden e.V. Mit dem Tattoo können Menschen ihre Bereitschaft zur Organspende zeigen. Die Idee: Über das Thema sprechen und Leben retten. 

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung, d. h.  eine Organ- oder Gewebeentnahme darf nur erfolgen, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten eingewilligt hat oder die nächsten Angehörigen nach dem Tod stellvertretend zustimmt.

Das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (TPG) wurde seit seiner Einführung schon einige Male aktualisiert. Die letzte Änderung wurde Anfang 2020 durch das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen, 2022 trat es in Kraft. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden, in Zukunft regelmäßiger zu erfragen und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. Dazu zählt u. a. auch, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten bei Bedarf aktiv über die Organ- und Gewebespende beraten.

Ziel des Gesetzes ist es, die zivil- und strafrechtliche Absicherung der Organspende und Organentnahme, die gesundheitsrechtliche Absicherung der Organübertragung und die Strafbewehrung des Verbots des Organhandels in Deutschland sicherzustellen. Das Gesetz sieht eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organ- und Gewebespende und Vermittlung und Transplantation vor, und legt damit Zuständigkeiten eindeutig fest.

Weitere Einzelheiten sind im Landesgesetz RLP zur Ausführung zum Transplantationsgesetz (AGTPG) vom 30. November 1999 geregelt, welches 2019 aktualisiert wurde.

Rechtliche Entwicklungen

  • Über eine geplante Bundesratsinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung wird voraussichtlich im Juli entschieden.
  • Eine Reform zur Lebendorganspende befindet sich gerade im laufenden Verfahren