Gesetz zur Landarztquote und Landkinderarzt-Quote
Um die ärztliche Versorgung auch in ländlicheren Regionen zu sichern, werden im Rahmen der Landarztquote und Landkinderarzt-Quote Medizinstudienplätze für Studienbewerberinnen und -bewerber reserviert, die ein besonderes Interesse an der Tätigkeit als Landärztin/Landarzt oder Kinderärztin/Kinderarzt haben.
Geregelt wird dies im Landesgesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf des Landes Rheinland-Pfalz, das im rheinland-pfälzischen Landtag mit großem Zuspruch verabschiedet wurde.
Immer mehr Menschen zieht es in die Stadt. Städte üben vor allem auf junge Menschen einen besonderen Reiz aus. Mit zunehmender Landflucht nimmt auch der Fachkräftemangel zu. Insbesondere im Gesundheitswesen ein wichtiges Thema, das wir vorausschauend angegangen sind. Um möglichen Schwierigkeiten bei der medizinischen Versorgung vorzubeugen, werden 6,3 Prozent der Medizinstudienplätze für Bewerberinnen und Bewerber, die sich vorab auf die Tätigkeit als Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern und 3 Prozent für Bewerberinnen und Bewerber, die sich vorab auf die Tätigkeit als Kinder- und Jugendärztinnen und Kinder- und Jugendärzte in Gebieten mit einen besonderem öffentlichem Bedarf festlegen, reserviert. Für zehn Jahre werden sie nach erfolgreichem Studium und entsprechender Weiterbildung in der Facharztrichtung Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin in einer Region tätig sein, die medizinisch unterversorgt oder von einer Unterversorgung bedroht ist.
Die Landarztquote entspricht bei einer Gesamtzahl von jährlich ca. 450 Medizinstudienplätzen in Rheinland-Pfalz etwa 28 Medizinstudierenden pro Jahr. Gemeinsam mit der zeitgleich eingeführten 1,5 Prozent-Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst und den 3 Prozent der nun eingeführten Landkinderarzt-Quote geht es insgesamt um 10,8 Prozent der Medizinstudienplätze – aktuell 25 Studierende pro Semester bzw. 50 Studierende pro Jahr.
Die Landarztquote und Landkinderarzt-Quote ermöglichen es jungen Menschen, die Medizin studieren möchten, auch ohne Einser-Abitur ihren Berufsweg als Allgemeinmedizinerin / -mediziner oder Kinder- und Jugendmedizinerin / Kinder- und Jugendmediziner einzuschlagen. Für die Zulassung werden nicht nur die schulischen Leistungen, sondern vor allem auch die fachliche und persönliche Qualifikation beleuchtet. Bei Beurteilung der fachlichen Qualifikation werden einschlägige Berufsausbildungen oder -tätigkeiten sowie ehrenamtliches Engagement betrachtet; außerdem wird ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest berücksichtigt, der Test für medizinische Studiengänge (TMS). Im Rahmen eines Auswahlgesprächs wird die persönliche Qualifikation als Allgemeinmedizinerin oder -mediziner untersucht. Dieses Gesetz reagiert auf den Bedarf an medizinischer Versorgung auf der einen Seite und auf den scheinbar unerfüllbaren Wunsch von jungen engagierten Menschen, Arzt oder Ärztin zu werden, auf der anderen Seite. Über eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro wird abgesichert, dass die vor Studienbeginn eingegangenen Verpflichtungen tatsächlich eingehalten werden.
Erste Medizinstudierende konnten im Wintersemester 2020 / 2021 im Rahmen der Landarztquote ihr Studium beginnen.
Medizinstudium auch ohne Einser-Abitur
Neben der Landarztquote, der neuen Landkinderarzt-Quote und der Sensibilisierung für den Beruf der Hausärztin/des Hausarztes bzw. der Kinderärztin/des Kinderarztes in ländlicheren Gebieten, gibt es in Rheinland-Pfalz unter der Überschrift „Landarztoffensive“ weitere Maßnahmen mit dem übergeordneten Ziel, mehr Medizinerinnen und Mediziner für Rheinland-Pfalz zu gewinnen. So ist vorgesehen, dass der klinische Teil des Studiums künftig auch außerhalb von Mainz absolviert werden kann und weitere Studienplätze geschaffen werden, wie es derzeit in Trier schon möglich ist.
Der Masterplan zur Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung
Die Landarztquote und die Landkinderarzt-Quote wirken gemeinsam mit den Maßnahmen des „Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz“. In diesem Masterplan hat die Landesregierung gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesärztekammer, dem Hausärzteverband und der Mainzer Universitätsmedizin vielfältige Maßnahmen entwickelt, unter anderem in den Bereichen der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf: Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz