Das Gesetz zur Landarztquote
Um die ärztliche Versorgung auch in ländlicheren Regionen zu sichern, werden im Rahmen der Landarztquote Medizinstudienplätze für Studienbewerberinnen und -bewerber reserviert, die ein besonderes Interesse an der Tätigkeit als Landärztin oder Landarzt haben.
Geregelt wird dies im Landesgesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz, das im rheinland-pfälzischen Landtag mit großem Zuspruch verabschiedet wurde.
Immer mehr Menschen zieht es in die Stadt. Städte üben vor allem auf junge Menschen einen besonderen Reiz aus. Mit zunehmender Landflucht nimmt auch der Fachkräftemangel zu. Insbesondere im Gesundheitswesen ein wichtiges Thema, das wir vorausschauend angehen. Um möglichen Schwierigkeiten bei der medizinischen Versorgung vorzubeugen, sieht das Gesetz die Einführung einer Quote vor. 6,3 Prozent der Medizinstudienplätze werden reserviert für Bewerberinnen und Bewerber, die sich vorab auf die Tätigkeit als Allgemeinmediziner in ländlicheren Gebieten festlegen: Für zehn Jahre werden sie nach erfolgreichem Studium und entsprechender Weiterbildung in der Facharztrichtung Allgemeinmedizin in einer Region tätig sein, die medizinisch unterversorgt oder von einer Unterversorgung bedroht ist.
Die Landarzt-Quote entspricht bei einer Gesamtzahl von jährlich ca. 430 Medizinstudienplätzen in Rheinland-Pfalz etwa 27 Medizinstudierenden pro Jahr. Gemeinsam mit der zeitgleich eingeführten 1,5-Prozent-Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst geht es insgesamt um 7,8 Prozent der Medizinstudienplätze – aktuell 16-17 Studierende pro Semester bzw. 33 Studierende pro Jahr.
Die Landarztquote ermöglicht es jungen Menschen, die Medizin studieren möchten, auch ohne Einser-Abitur ihren Berufsweg als Allgemeinmedizinerin oder -mediziner einzuschlagen. Für die Zulassung werden nicht nur die schulischen Leistungen, sondern vor allem auch die fachliche und persönliche Qualifikation beleuchtet. Bei Beurteilung der fachlichen Qualifikation werden einschlägige Berufsausbildungen oder -tätigkeiten sowie ehrenamtliches Engagement betrachtet; außerdem wird ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest berücksichtigt, der Test für medizinische Studiengänge (TMS). Im Rahmen eines Auswahlgesprächs wird die persönliche Qualifikation als Allgemeinmediziner oder -medizinerin untersucht. Dieses Gesetz reagiert auf den Bedarf an medizinischer Versorgung auf der einen Seite und auf den scheinbar unerfüllbaren Wunsch von jungen engagierten Menschen, Arzt oder Ärztin zu werden, auf der anderen Seite. Über eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 EUR wird abgesichert, dass die vor Studienbeginn eingegangenen Verpflichtungen tatsächlich eingehalten werden.
Erste Medizinstudierende konnten im Wintersemester 2020 / 2021 im Rahmen der Landarztquote ihr Studium beginnen.
Medizinstudium auch ohne Einser-Abitur
Neben der Landarztquote und der Sensibilisierung für den Beruf des Hausarztes in ländlicheren Gebieten, gibt es in Rheinland-Pfalz unter der Überschrift Landarztoffensive weitere Neuerungen mit dem übergeordneten Ziel, mehr Medizinerinnen und Mediziner für Rheinland-Pfalz zu gewinnen. So ist vorgesehen, dass der klinische Teil des Studiums künftig auch außerhalb von Mainz absolviert werden kann und weitere Studienplätze geschaffen werden. Außerdem soll Studienbewerberinnen und -bewerbern über den erfolgreichen Abschluss eines Versorgungspraktikums, während dessen sie diverse Bereiche der praktischen Medizin kennenlernen, die Möglichkeit eines Medizinstudiums eröffnet werden. Die besten Absolventinnen und Absolventen sollen für das Studium zugelassen werden.
Der Masterplan zur Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung
Die Landarztquote wirkt gemeinsam mit den Maßnahmen des Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz. In diesem Masterplan hat die Landesregierung gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesärztekammer, dem Hausärzteverband und der Mainzer Universitätsmedizin vielfältige Maßnahmen entwickelt, unter anderem in den Bereichen der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf: Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz
Die nachfolgenden Dateien stehen für Sie zum Download bereit
- Nachweis freiwilliger und ehrenamtlicher Tätigkeit(71 KB)
- Nachweis beruflicher Tätigkeit(88 KB)
- Nachweis Berufsausbildung(90 KB)
- Landarztgesetz(224 KB)
- Landesverordnung Landarztquote(4 MB)
- Verwaltungsvorschrift Landarztquote(387 KB)
- Wichtige Informationen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber(23 KB)
- Informationen_zur_Landarzt-_und_OEDG_Quote_in_Rheinland-Pfalz.pdf(430 KB)
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag Landarztquote(129 KB)