Weiterbildung an den Hochschulen

Neue Kompetenzen gewinnen, Qualifikationen erweitern – die Chance individueller Studien- und Berufswege

Wer berufstätig ist, bereits Berufserfahrung gesammelt hat oder eine berufliche Ausbildung absolviert hat, kann durch einen weiterbildenden Studiengang oder ein weiterbildendes Angebot neue Kompetenzen erwerben oder seine Qualifikationen erweitern. Weiterbildende Studiengänge werden häufig berufsbegleitend als Teilzeitstudium oder auch als Fernstudium angeboten, so dass Beruf und Studium miteinander vereinbar sind. 

Es gehört zu den Aufgaben der Hochschulen, ein entsprechendes Angebot bereitzustellen (§ 2 Abs. 2 HochSchG). In Weiterbildungsstudiengängen verleiht die Hochschule in der Regel einen Hochschulgrad, bei Weiterbildungsangeboten können Zertifikate erworben werden. 

Die Hochschulen erheben für ihre weiterbildenden Masterstudiengänge und Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung Gebühren in Höhe eines festgesetzten staatlichen Rahmens oder private marktgerechte Entgelte. Die Einnahmen, die dadurch erzielt werden, verbleiben vollständig bei den Hochschulen. Weiterbildende Bachelorstudiengänge sind hingegen gebührenfrei.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • An sonstigen Angeboten der hochschulischen Weiterbildung kann teilnehmen, wer ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat oder die erforderliche Eignung im Beruf oder in der beruflichen Ausbildung oder auf andere Weise erworben hat.
  • An weiterbildenden Bachelorstudiengängen kann teilnehmen, wer eine einschlägige berufliche Ausbildung abgeschlossen hat und über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt.
  • An einem weiterbildenden Masterstudiengang kann teilnehmen, wer ein erstes Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen und Berufserfahrung von mindestens einem Jahr erworben hat. Die Einführung der gestuften Studienstruktur – Bachelor und Master – hat dazu geführt, dass Bachelorabsolventinnen und -absolventen ein früher Einstieg in den Beruf offensteht. Nach einer Phase der Berufstätigkeit bieten weiterbildende Studiengänge die Möglichkeit, sich an den Hochschulen gezielt weiter zu qualifizieren, um Karrierechancen zu erhöhen oder neue berufliche Wege zu gehen. 

Personen ohne ersten Hochschulabschluss können unter bestimmten Voraussetzungen (§ 35 Abs. 2 HochSchG) zu weiterbildenden Masterstudiengängen zugelassen werden. Die Voraussetzungen sind:

  • Hochschulzugangsberechtigung (§ 65 Abs. 1 und Abs. 2)
  • mindestens dreijährige einschlägige qualifizierte Berufserfahrung
  • erfolgreiches Bestehen einer Eignungsprüfung vor Studienbeginn.