Hochschulbau in Rheinland-Pfalz
Die Baumaßnahmen an den rheinland-pfälzischen Hochschulen werden durch das Baureferat des MWG koordiniert. Der Baubedarf wird im Zusammenwirken mit den jeweiligen Hochschulen des Landes festgelegt. Nach erfolgter Anerkennung durch das MWG wird der Baubedarf dem Ministerium der Finanzen zur Genehmigung und Erteilung eines Planungsauftrages an den Landesbetrieb, Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) übersandt. Das Ministerium der Finanzen ist neben der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel auch das für Landesbauangelegenheiten zuständig Ministerium im Land. Es firmiert auch als oberste Bauaufsichtsbehörde. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) ist grundsätzlich für die Abwicklung und Umsetzung sämtlicher Baumaßnahmen des Landes verantwortlich. Die Verfahren zur Abwicklung von Baumaßnahmen des Landes regelt die RLBau (Richtlinie zur Durchführung von Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz).
Im weiteren obliegt dem Baureferat des MWG das Flächenmanagement an den rheinland-pfälzischen Hochschulen. Ferner ist es analog zum Hochschulbau für die Baumaßnahmen im Kulturbereich mitverantwortlich. Das Referat bearbeitet auch Grundsatzfragen des Bauens und des Landesbetriebs LBB im Ressort.