Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz

Die Arbeitsgruppe Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge, bestehend aus Vertretern der Landesregierung, der gesetzlichen Krankenkassen, der Kommunen sowie der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung hat am 13. Januar 2016 ihre Verhandlungen über die Inhalte und den Text einer rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung abgeschlossen.

Die Rahmenvereinbarung wurde am 2. Februar 2016 von allen Vertragspartnern, das heißt, dem seinerzeitigen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und den gesetzlichen Krankenkassen unterzeichnet (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, BKK Landesverband Mitte, BARMER GEK, DAK-Gesundheit, Handelskrankenkasse - hkk, HEK - Hanseatische Krankenkasse, IKK Südwest, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Knappschaft, Techniker Krankenkasse).
Nunmehr wird den Landkreisen und kreisfreien Städten die Gelegenheit geben, die vereinbarte Rahmenvereinbarung zu prüfen und darüber zu entscheiden, ob sie ihr beitreten werden.

Zusammengefasst lässt sich Folgendes festhalten:

Die Rahmenvereinbarung bietet den zuständigen Behörden deutliche Vorteile in der medizinischen Versorgung der Asylsuchenden, unter anderem beim Personaleinsatz, der Abrechnung medizinischer Leistungen und der medizinischen Betreuung. 

  • Die Vereinbarung erfasst ausschließlich die Flüchtlinge, die die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz bereits verlassen haben und den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen wurden.
     
  • Mit der Gesundheitskarte werden Asylsuchende mit akuten Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen  direkt in eine Praxis gehen und eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen können. Dadurch wird der Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung erleichtert und kann schneller erfolgen.
     
  • Diese Einschränkung der medizinischen Versorgung für Flüchtlinge gegenüber der Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte, ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt und wird so weiterhin Bestand haben.
     
  • Die Vereinbarungspartner haben vor diesem Hintergrund einen Leistungsumfang gemeinsam definiert, der die Bedürfnisse der Flüchtlinge und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und zugleich ein möglichst unbürokratisches Verfahren der Leistungsgewährung festlegt.
     
  • Die Rahmenvereinbarung regelt die Kostenerstattung für die gesetzlichen Krankenkassen, die in diesem Fall als Dienstleister für die Kommunen tätig werden und dafür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von acht Prozent der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10 Euro pro angefangenem Betreuungsmonat je Leistungsberechtigten, erhalten. Die Kosten werden nach zwei abgerechneten Quartalen evaluiert.
     
  • Um die Umsetzung zu erleichtern, ist geregelt, dass jeder Kreis oder jede kreisfreie Stadt von einer gesetzlichen Krankenkasse betreut wird und dort auch über einen Ansprechpartner für alle Fragen zur gesundheitlichen Versorgung der Flüchtlinge verfügt (siehe Anlage 5 der Rahmenvereinbarung). Dies reduziert den Aufwand insbesondere für die Kommunen.
     
  • Die Erfahrungen in Hamburg und Bremen haben gezeigt, dass es dort zu Einsparungen in der jeweiligen Verwaltung gekommen ist. Die beitretenden Kommunen profitieren neben dem Bürokratieabbau außerdem von der Erfahrung und den Strukturen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Sofern die Kreise und kreisfreien Städte sich dafür entscheiden, der Rahmenvereinbarung beizutreten, bitten wir diese, ihren Beitritt schriftlich gegenüber dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit unter folgender Anschrift zu erklären:

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit
des Landes Rheinland-Pfalz

Referat 15209 - Krankenversicherungs- und Vertragsarztrecht
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

Folgende Kommunen haben ihren Beitritt zur Rahmenvereinbarung erklärt:

  • Trier
  • Kreisverwaltung Kusel
  • Mainz
  • Koblenz
  • Landkeis Südliche Weinstraße

Weitere Informationen erhalten Sie über diese Links: