Krankenhausplanung

Der aktuelle Landeskrankenhausplan gilt seit 2019 und hat einen Planungshorizont bis 2025. Zurzeit umfasst der Krankenhausplan 76 Plankrankenhäuser an knapp 100 Krankenhausstandorten sowie 11 Vertragskrankenhäuser gemäß § 108 SGB V. Dabei bleibt die Krankenhausplanung aktuell am Bedarf der Menschen orientiert.

Aufgabe der Landeskrankenhausplanung ist es, die flächendeckende Versorgung sowohl in der Stadt als auch in ländlichen Gebieten weiterhin sicherzustellen, die Qualität der Versorgung konsequent zu fördern, die Notfallversorgung im Krankenhaus sicherzustellen und die Altersmedizin vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiterzuentwickeln..

Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 - 2025

Die Landesregierung hat vor der Aufstellung des neuen Krankenhausplans ein vorbereitendes Gutachten erstellen lassen. Auftragnehmer war das IGES Institut Berlin. Dieses Gutachten bildet eine Säule des Landeskrankenhausplans und liefert zentrale Anhaltspunkte für die Planung. Eine zweite wichtige Säule sind die Gespräche mit den Krankenhäusern und Krankenhausträgern. Die Ergebnisse aus Gutachten und Anhörungen sind in den Krankenhausplan eingeflossen.

Band 1 des Gutachtens: Bedarfsanalyse
Band 2 des Gutachtens: Konzeptuelle Fragen zur Krankenhausplanung
 

Zusammenschlüsse im Krankenhausbereich

Anträge auf schriftliche Bestätigung gemäß § 187 Absatz 10 GWB

Durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine Sonderregelung für Zusammenschlüsse von Krankenhäusern neu eingefügt. Nach § 187 Absatz 10 GWB sind die Vorschriften über die Fusionskontrolle gemäß §§ 35 bis 41 GWB  nicht anzuwenden, wenn das für die Krankenhausplanung zuständige Landesministerium bestätigt, dass es den Zusammenschluss zur Verbesserung der Krankenhausversorgung für erforderlich hält und dem Zusammenschluss nach vorliegenden Erkenntnissen keine anderen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit ist zudem verpflichtet, Anträge auf eine solche Bestätigung unverzüglich auf seiner Internetseite unter Nennung der Zusammenschlussbeteiligten zu veröffentlichen.

Antrag der Marienhaus Kliniken GmbH zum Erwerb des Geschäftsbetriebes des DRK Krankenhauses Neuwied

Kontakt

Krankenhausplanung

Florian Born
Tel: 06131 / 16-2406
E-Mail: Florian.Born(at)mwg.rlp.de

Caroline Körner
Tel: 06131 16-5319
E-Mail: Caroline.Koerner(at)mwg.rlp.de

Christina Schwedler
Tel: 06131 / 16-2357
E-Mail: Christina.Schwedler(at)mwg.rlp.de

Ralf Engel
Tel: 06131 / 16-2413
E-Mail: Ralf.Engel(at)mwg.rlp.de

Katastrophenschutz

Iris Lösche
Tel: 06131 / 16-2325
E-Mail: Iris.Loesche(at)mwg.rlp.de