© Peter Pulkowski

Krankenhausplanung
Zum 01.01.2025 ist die Krankenhausreform des Bundes in Kraft getreten. Im Rahmen der Umsetzung der Krankenhausreform in Rheinland-Pfalz wird ein neuer Krankenhausplan erarbeitet, zu dem bereits ein vorbereitendes Gutachten erstellt wurde. Dieses Gutachten steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:
Zusammenschlüsse im Krankenhausbereich
Anträge auf schriftliche Bestätigung gemäß § 187 Absatz 10 GWB
Durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine Sonderregelung für Zusammenschlüsse von Krankenhäusern neu eingefügt. Nach § 187 Absatz 10 GWB sind die Vorschriften über die Fusionskontrolle gemäß §§ 35 bis 41 GWB nicht anzuwenden, wenn das für die Krankenhausplanung zuständige Landesministerium bestätigt, dass es den Zusammenschluss zur Verbesserung der Krankenhausversorgung für erforderlich hält und dem Zusammenschluss nach vorliegenden Erkenntnissen keine anderen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit ist zudem verpflichtet, Anträge auf eine solche Bestätigung unverzüglich auf seiner Internetseite unter Nennung der Zusammenschlussbeteiligten zu veröffentlichen.
Antrag der Marienhaus Kliniken GmbH zum Erwerb des Geschäftsbetriebes des DRK Krankenhauses Neuwied
Kontakt
Krankenhausplanung
Florian Born
Tel: 06131 / 16-2406
E-Mail: Florian.Born(at)mwg.rlp.de
Kathrin Kraus
Tel: 06131 / 16-4618
E-Mail: Kathrin.Kraus(at)mwg.rlp.de
Julia Grünebaum
Tel: 06131 / 16-5319
E-Mail: Julia.Gruenebaum(at)mwg.rlp.de
Christina Schwedler
Tel: 06131 / 16-2357
E-Mail: Christina.Schwedler(at)mwg.rlp.de
Ralf Engel
Tel: 06131 / 16-2413
E-Mail:
Ralf.Engel(at)mwg.rlp.de
Katastrophenschutz
Olga Wulf
Tel: 06131 / 16-6211
E-Mail:
Olga.Wulf(at)mwg.rlp.de