Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
Rheinland-Pfalz engagiert sich in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitswesen sowohl in den beiden Kooperationsräumen als auch über ein Rahmenabkommen mit Frankreich.
Insgesamt bietet die Mitarbeit in den grenzüberschreitenden Gremien zahlreiche Möglichkeiten, auf die Verbesserung der Lebensbedingungen und die Gesundheitsversorgung in den Grenzregionen Einfluss zu nehmen.
Die Großregion (mit den Partnern französische Région Grand-Est, Luxemburg, Saarland, Wallonien und Französische Gemeinschaft Belgiens, Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens und Rheinland-Pfalz) verfügt über ein komplexes Geflecht von Gremien, Plattformen und Netzwerken, das sich im Zuge der wachsenden Zusammenarbeit gebildet hat. Neben der Zusammenarbeit auf staatlicher Ebene (Gipfel der Großregion, Regionalkommission Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz-Wallonien, Interregionaler Parlamentarierrat) haben sich zahlreiche weitere Kooperationsformen gebildet.
Die thematischen Arbeitsgruppen auf Initiativen der Gipfel der Großregion bilden die Umsetzungsebene der Verwaltung, in einem nächsten Schritt könnte das operative Umfeld auf Einzelprojekte ausgedehnt werden. Eine dieser vorgenannten Arbeitsgruppe befasst sich mit Fragen der Gesundheit und hat sich thematisch in 4 Unterarbeitsgruppen aufgeteilt.
Aber auch der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSAGR) ist ein beratendes Organ des Gipfels der Großregion. Der WSAGR ist nach dem Vorbild des luxemburgischen Wirtschafts- und Sozialrats gestaltet und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Exekutiven zusammen. Die Beschlüsse und Empfehlungen des WSAGR werden durch mehrere thematische Arbeitsgruppen vorbereitet. Eine dieser Arbeitsgruppen befasst sich mit gesundheitlichen Fragestellungen.
Die Oberrheinkonferenz beinhaltet die folgenden Teilräume:
Frankreich:
Region Elsass (Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin)
Deutschland:
- Baden-Württemberg
(Regionen Mittlerer Oberrhein, Südlicher Oberrhein, Landkreise Lörrach und Waldshut),
- Rheinland-Pfalz
(Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz, aus dem Landkreis Südwestpfalz die Verbandsgemeinden Dahner
Felsenland und Hauenstein)
Schweiz:
- Kanton Basel-Stadt,
- Kanton Basel-Landschaft,
- Kanton Aargau,
- Kanton Jura,
- Kanton Solothurn
Das übergeordnete Impuls- und Entscheidungsgremium im Kooperationsraum Oberrhein ist die Deutsch-Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz (ORK). Die Umsetzungsebene bilden ihre thematischen Arbeitsgruppen und Expertenausschüsse. Auch hier gibt es eine Arbeitsgruppe „Gesundheitspolitik“ mit entsprechenden Expertenausschüssen.
Im Rahmen der Oberrheinkonferenz (ORK) wird das grenzüberschreitende Projekt TRISAN (Trinationales Kompetenzzentrum für Ihre Gesundheitsprojekte | Centre de compétences trinational pour vos projets de santé - Gesundheit ohne Grenzen | Santé sans frontière) durchgeführt. Rheinland-Pfalz beteiligt sich mit originären Mitteln des Landes an dieser Maßnahme. Im Projekt TRISAN werden zentrale Themen der grenzüberschreitenden Gesundheitskooperation bearbeitet.
Rheinland-Pfalz arbeitet auf Grund eines Rahmenabkommens direkt mit Frankreich im Gesundheitsbereich zusammen und nimmt somit eine „Scharnierfunktion“ zwischen den Kooperationsräumen ein.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit blickt auf eine sehr lange Tradition zurück und findet auf allen Ebenen der Verwaltung statt. Beide Kooperationsräume sind aus Sicht der Europäischen Union Modellregionen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Die Gemeinsame Kommission zur Umsetzung des deutsch-französischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich befasst sich einmal im Jahr mit Fragen der grenzüberscheitenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des Rettungsdienstes.
Ziel ist es, einen besseren Zugang zu einer qualitativ guten Versorgung für die Bewohner des Grenzgebietes sicherzustellen, den Bewohners eine schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung zu gewährleisten, die Organisation des Versorgungsangebotes durch die Erleichterung des Einsatzes oder der Verteilung der personellen und sächlichen Ressourcen zu optimieren und die gegenseitige Nutzung der vorhandenen Kenntnisse und Praktiken zu fördern.
Als Beispiel ist hier der Vertrag zwischen Frankreich und der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklink in Ludwigshafen am Rhein genannt, durch den das Krankenhaus elsässische Schwerstbrandverletzte versorgen kann.
- Großregion
- Oberrheinkonferenz
- Rahmenabkommen auf dem Gebiet des Gesundheitswesen mit Frankreich einschl. Verwaltungsabkommen:
Deutsch-französisches Rahmenabkommen - VV - ARS Alsace und ARS Lorraine = Grand-Est
- Collectivité européenne d’Alsace (CeA)
- Vertrag der BG-Unfallklinik mit Frankreich
- EU-Patientenrichtlinie
- Info-Best
- Euro-Info-Verbraucher
- INTERREG-Programme
- EURODISTRICT REGIO PAMINA
Kontakt
Caroline Körner
Tel: 06131 / 16-5319
E-Mail: Caroline.Koerner(at)mwg.rlp.de
Ralf Engel
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