
Aufgaben des Hauptpersonalrates
Die Aufgaben des Hauptpersonalrates werden bestimmt aus dem Landerspersonal Vertretungsgesetzt (LPersVG) Rheinland-Pfalz:
- Ausübung der Mitbestimmung bei allen Maßnahmen, die vom Ministerium vorgenommen werden (§ 53 LPersVG). Die Zuständigkeiten in personellen Angelegenheiten ergeben sich aus den jeweiligen Vorschriften zur dienstrechtlichen Zuständigkeit.
 - Ausübung der Mitbestimmung in allen Angelegenheiten, die Auswirkungen auf mehrere oder alle Einrichtungen im Geschäftsbereich haben (§ 53 LPersVG).
 - Durchführung von Einigungsverfahren, sofern eine Einigung zwischen Dienststelle und dem örtlichen Personalrat nicht erreicht werden kann (§ 74 LPersVG).
 - Ausübung der Mitbestimmung für die Dauer von 6 Monaten in neu gegründeten Einrichtungen bis zur Wahl eines eigenen Personalrates (§ 53 LPersVG).
 - Abstimmungen mit anderen Stufenvertretungen in Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung sind und die über den eigenen Geschäftsbereich hinausgehen (§ 46 LPersVG).
 - Grundsätzlich hat der Hauptpersonalrat die gleichen Aufgaben in der Interessenvertretung, wie die örtlichen Personalräte u.a.: 	
- Beantragung von Maßnahmen, die den innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten dienen;
 - darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen und sonstige Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden;
 - Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten und - falls sie berechtigt erscheinen;
 - Verhandlungen mit dem Leiter der Dienststelle über diese.
 
 
Kontakt
Ministerium für
 Wissenschaft und Gesundheit
 - Hauptpersonalrat -
 Rüdiger Wetzel
 Mittlere Bleiche 61
 55116 Mainz
Tel: 06131 / 16-2930
 Fax: 06131 / 16-4019
 E-Mail: hpr(at)mwg.rlp.de