Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung

Die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung (KV und KZV) Rheinland-Pfalz sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung sind kraft Gesetzes alle zur ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zugelassenen oder ermächtigten Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die in zugelassenen medizinischen Versorgungszentren tätigen angestellten Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Gleiches gilt für die Kassenzahnärztinnen und -zahnärzte. Sie sind Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung.

Der Gesetzgeber hat der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung folgende Aufgaben übertragen:

Die Kassenärztliche bzw. die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist dafür verantwortlich, dass in ihrem Bezirk für die Versicherten eine wohnortnahe, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche ambulante (zahn)medizinische Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse vorhanden ist. Dies umfasst auch den (zahn)ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Die Kassenärztliche bzw. die Kassenzahnärztliche Vereinigung übernimmt die Gewähr dafür, dass die ambulante (zahn)ärztliche und psychotherapeutische Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung der Abrechnungen auf sachlich-rechnerische Richtigkeit und Plausibilität und die Mitwirkung bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit:

  • Kontrolle der Qualität der (zahn)ärztlichen Leistungen,
  • Überwachung der Pflichten von Zahnärztinnen/Zahnärzten, Ärztinnen/Ärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Soweit notwendig können die K(Z)Ven ihre Mitglieder auch mit disziplinarischen Mitteln zur Einhaltung ihrer vertrags(zahn)ärztlichen Pflichten anhalten.
  • Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Hierunter fällt besonders die Vereinbarung der Vergütung mit den Krankenkassen.
  • Verteilung der von den Krankenkassen gezahlten Gelder auf die einzelnen Zahnärztinnen/Zahnärzte, Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten anhand des von der KV bzw. KZV beschlossenen Honorarverteilungsmaßstabs.
  • Gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen besetzen die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen die Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

Kontakt

Rechtsaufsicht über die KV und KZV

Martin Schläfer
Tel: 06131 / 16-2346
Fax: 06131 / 16-172346
E-Mail: Martin.Schlaefer(at)mwg.rlp.de

Weitere Informationen

für den ärztlichen und psychotherapeutischen Bereich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz

und für den zahnärztlichen Bereich bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz.