Die Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst
Der Nachwuchs der Medizinerinnen und Mediziner soll auch im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gesichert werden, um einer möglichen Unterbesetzung von Amtsarztstellen in ländlicheren Landkreisen vorzubeugen.
1,5 % der Medizinstudienplätze sind für jene Bewerberinnen und Bewerber reserviert, die ein besonderes Interesse haben und sich auch verpflichten, sich im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes weiterzubilden und schließlich nach Anerkennung ihres Facharzttitels für mindestens zehn Jahre im Öffentlichen Gesundheitsdienst eines von einer medizinischen Unterversorgung bedrohten Landkreises tätig zu werden. Die ÖGD-Quote entspricht bei einer Gesamtzahl von jährlich ca. 430 Medizinstudienplätzen in Rheinland-Pfalz etwa sechs oder sieben Medizinstudierenden pro Jahr; gemeinsam mit der zeitgleich eingeführten 6,3 Prozent-Landarztquote geht es insgesamt um 7,8 % der Medizinstudienplätze – aktuell 16 - 17 Studierende pro Semester bzw. rund 33 Studierende pro Jahr.
Die Vorabquote für den öffentlichen Gesundheitsdient ist eine Maßnahme der Initiative zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Rheinland-Pfalz. Sie soll den Nachwuchs auch im Bereich der Gesundheitsämter sicherstellen. Eine mögliche Unterbesetzung von Amtsärztinnen oder Amtsärzten würde dazu führen, dass diese nicht mehr in dem Umfang oder der Qualität ihren Aufgaben Folge leisten könnten. Dabei sind Gesundheitsämter eben jene Institutionen, die die medizinische Vorsorge der Bevölkerung tragen und in gesundheitlichen Krisensituationen unterstützen.
Um den Nachwuchs zu sichern, will die Landesregierung Bewerberinnern und Bewerbern, die bereits vor ihrem Medizinstudium an der Spezialisierung im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes interessiert sind, die Chancen auf ein Medizinstudium erhöhen. Für die Zulassung werden nicht nur die schulischen Leistungen, sondern vor allem auch die fachliche und persönliche Qualifikation beleuchtet. Bei Beurteilung der fachlichen Qualifikation werden einschlägige Berufsausbildungen oder -tätigkeiten sowie ehrenamtliches Engagement betrachtet; außerdem wird ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest berücksichtigt, der Test für medizinische Studiengänge (TMS). Im Rahmen eines Auswahlgesprächs wird die persönliche Qualifikation als Allgemeinmediziner oder -medizinerin untersucht.
Dieses Gesetz reagiert auf einen Versorgungsbedarf auf der einen Seite und junge engagierte Menschen mit einem scheinbar unerfüllbaren Berufstraum auf der anderen Seite. Über eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 EUR wird abgesichert, dass die vor Studienbeginn eingegangenen Verpflichtungen tatsächlich eingehalten werden.
Die nachfolgenden Dateien stehen für Sie zum Download bereit
- Nachweis freiwilliger und ehrenamtlicher Tätigkeit(71 KB)
- Nachweis beruflicher Tätigkeit(88 KB)
- Nachweis Berufsausbildung(90 KB)
- ÖGD – mehr als „nur“ Corona(141 KB)
- ÖGD-Gesetz(226 KB)
- Landesverordnung Öffentlicher Gesundheitsdienst(4 MB)
- Verwaltungsvorschrift Öffentlicher Gesundheitsdienst(527 KB)
- Wichtige Informationen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber(23 KB)
- Informationen_zur_Landarzt-_und_OEDG_Quote_in_Rheinland-Pfalz.pdf(430 KB)
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag Öffentlicher Gesundheitsdienst(127 KB)