Bestattungsgesetz

„Nach über 42 Jahren haben wir einen neuen Rahmen geschaffen, der individuelle Vorstellungen und Wünsche der Menschen im Land mit einem würdevollen Abschiednehmen in Einklang bringt. Viele Menschen wollen sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, was mit ihnen nach ihrem Ableben geschieht. Wer keine neue Bestattungsform für sich wählt oder dieses nicht im Vorfeld schriftlich erklärt, der kann wie bisher auch in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden. Wir erhalten so unsere Tradition und Friedhofskultur und ermöglichen neue Räume für eine individuelle Form der Bestattung.“

Staatsminister Clemens Hoch

Pressemitteilungen zum Thema Bestattungen

20.01.2026

Ministerrat beschließt neue Durchführungsverordnung

Mit der neuen Verordnung wird die bisherige Durchführungsverordnung abgelöst und an das umfassend novellierte Bestattungsgesetz angepasst.

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Mehr Mehr Ministerrat beschließt neue Durchführungsverordnung - Mit der neuen Verordnung wird die bisherige Durchführungsverordnung abgelöst und an das umfassend novellierte Bestattungsgesetz angepasst.
26.09.2025

Neues Bestattungsgesetz tritt in Kraft

Das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz tritt am morgigen Samstag in Kraft.

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Mehr Mehr Neues Bestattungsgesetz tritt in Kraft - Das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz tritt am morgigen Samstag in Kraft.
11.09.2025

Landtag beschließt neues Bestattungsrecht

Gesundheitsminister Clemens Hoch: „Gesetz vereinbart individuelle Wünsche der Menschen und würdevolles Abschiednehmen“

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Ergänzungen zur Bestattungsreform finden Sie hier in Kürze.