Künftig ist es möglich, seine Asche zu einem Erinnerungsstück weiterverarbeiten zu lassen, sich unter dem heimischen Apfelbaum oder in einem der großen Flüsse in Rheinland-Pfalz bestatten zu lassen. „Allerdings gilt: Wer keine neue Bestattungsform für sich wählt oder dieses nicht im Vorfeld schriftlich erklärt, der kann wie bisher auch in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden. Wir erhalten so die Tradition und Friedhofskultur und ermöglicht gleichzeitig neue Räume für eine individuelle Form der Bestattung“, so der Minister.
Für manche Bestattungsformen, wie zum Beispiel Flussbestattungen, braucht es besondere Genehmigungen. Diese können auch mit In-Kraft-Treten morgen schon beantragt werden; es handelt sich aber zunächst um Einzelfallentscheidungen. Damit das Verfahren vereinfacht wird, benötigte Genehmigungen leichter zu bekommen sind und keine unnötige Bürokratie aufgebaut wird, wird aktuell auch die geltende Durchführungsverordnung zum Bestattungsgesetz mit den zuständigen Stellen überarbeitet. Darin wird dann unter anderem geregelt, an welcher Stelle im Gewässer eine Flussbestattung erfolgen kann oder an welchen besonderen Plätzen Asche ausgebracht werden darf. Das Ministerium wird unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens über die Detailregelungen in der Verordnung informieren.
Mit der Gesetzesnovelle wird außerdem geregelt, dass Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen, auf dem schweren Weg des Abschiednehmens unterstützt werden. Bisher wurden Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit weniger als 500 Gramm geboren werden, noch als Fehlgeburten betrachtet. Mit der Reform werden diese Kinder zukünftig als „Sternenkinder“ bezeichnet werden. Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder auch würdevoll zu beerdigen, und sie bekommen die Unterstützung, die sie in ihrem Trauerprozess brauchen. Das Land hat darüber hinaus einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der es den Eltern erlaubt, ihr Kind im Falle des gleichzeitigen oder zeitnahen Versterbens eines Elternteils, wie anlässlich eines Unfalls oder medizinischen Notfalls, gemeinsam mit dem verstorbenen Elternteil in einem Grab beerdigen zu lassen. Dies trägt dazu bei, Eltern einen Raum für Trauer und Erinnerung zu geben.
Mehr Informationen zum Bestattungsrecht finden Sie unter: https://mwg.rlp.de/themen/gesundheit/bestattungsgesetz