| Weiterbildung

13. Bildungsfreistellungsbericht: Vielfalt an Maßnahmen ermöglicht individuelle Weiterbildung

Die Zahl der Weiterbildungsveranstaltungen ist erneut deutlich gestiegen. 2017/2018 wurden 6.410 nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Maßnahmen angeboten, 2015/16 waren es noch 5.672. Das umfangreiche Angebot bietet Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine auf individuelle Bedürfnisse angepasste Auswahl an Möglichkeiten der Weiterbildung. Auch die Zahl der rheinland-pfälzischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die gesetzlich garantierte Bildungsfreistellung in Anspruch nahmen, ist im Vergleich zum vergangenen Zweijahreszeitraum 2015/2016, wieder angestiegen. Dem Bildungsfreistellungsbericht ist zu entnehmen, dass in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 25.037 Beschäftigte das Recht in Anspruch nahmen, innerhalb von zwei Jahren bis zu zehn Arbeitstage für berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildung frei zu nehmen. 2015/2016 waren es noch 23.018.

Weiterbildungsminister Konrad Wolf betonte: „Lebenslanges Lernen ist in unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Denn Weiterbildung öffnet Türen und verbessert die beruflichen und persönlichen Chancen. Dazu trägt auch das umfangreiche Angebot an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung bei, das den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit einer spezifischen und intensiven Betreuung bietet.  Und nur wenn möglichst jedem Beschäftigten ein ausreichendes Zeitbudget für Bildungszwecke zur Verfügung steht, ist die Anforderung, lebenslang zu lernen, auch realistisch und zumutbar. Das Bildungsfreistellungsgesetz war hier ein entscheidender Schritt. Immer mehr Menschen arbeiten aktiv an ihrer beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Das ist ein erfreuliches Zeichen. Denn ‚Bildungszeit ist Zukunftssicherung‘, davon bin ich überzeugt.“

Der deutlich größte Teil der nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannten Maßnahmen, 82 Prozent, geht auf das Konto der beruflichen Weiterbildung. Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen werden schwerpunktmäßig von Hochschulen, den rheinland-pfälzischen Wirtschaftskammern und unterschiedlichen Trägern aus der Privatwirtschaft angeboten. Gesellschaftspolitische Weiterbildungsangebote machen 18 Prozent der Anerkennungen aus, wobei diese hauptsächlich von gewerkschaftlichen Bildungseinrichtungen angeboten werden. Bei der Veranstaltungsdauer werden von den Teilnehmenden überwiegend vier- bis fünftägige Formate bevorzugt (40,7 Prozent); bei den Veranstaltungsorten liegt bei den rheinland-pfälzischen Beschäftigten die Teilnahme im eigenen Bundesland mit 56,4 Prozent weiter deutlich vorn.

Der Anteil von Frauen, die Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen, ist erneut gestiegen und beträgt nun 42,4 Prozent (39,6 Prozent in 2015/16). Im Hinblick auf die Betriebsgröße dominieren Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigen mit einem Anteil von 45,3 Prozent. 23 Prozent kommen aus Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer pauschalierten Erstattung für das während der Freistellung gezahlte Arbeitsentgelt bietet eine spürbare Erleichterung für Arbeitgeber, die Beschäftigte freistellen. Diese Möglichkeit wird von den Betrieben überwiegend für Maßnahmen, die bei den Beschäftigten zu einem staatlichen oder staatlich anerkannten Abschluss führen (74,7 Prozent), gern in Anspruch genommen. Somit leistet die Bildungsfreistellung insgesamt einen wichtigen Beitrag für die Fachkräftesicherung und die gesellschaftspolitische Teilhabe der rheinland-pfälzischen Beschäftigten.

1993 verabschiedete der Landtag in Mainz das rheinland-pfälzische Bildungsfreistellungsgesetz. Damit haben alle Beschäftigten im Land einen Anspruch auf Freistellung von 10 Tagen, verteilt über zwei Jahre. Bildungsfreistellung kann für berufliche oder gesellschaftliche Weiterbildung in Anspruch genommen werden. Auszubildende, die seit mindestens sechs Monaten bei ihrem Arbeitgeber in einer Berufsausbildung sind, haben für Maßnahmen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung einen Anspruch auf fünf Tage pro Ausbildungsjahr.

Der dem Landtag jüngst zugeleitete 13. Bericht der Landesregierung zur Bildungsfreistellung ist zu finden unter:
<link https: www.landtag.rlp.de landtag drucksachen>www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/9225-17.pdF

Teilen

Zurück