| Stiftung Rheinland-Pfalz für Innovation

Ahnen/Dreyer: Trierer Forschungsprojekt widmet sich der Patientenversorgung

Erkenntnisse für eine effizientere und ökonomischere Versorgung von Patientinnen und Patienten erhofft sich die Landesregierung von einem Forschungsprojekt des Zentrums für Gesundheitsökonomie der Universität Trier unter der Leitung von Professor Dr. Hans Czap. Die „Stiftung Rheinland-Pfalz für Innovation“ fördert das auf knapp drei Jahre angesetzte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Controlling einer Integrierten Patientenversorgung“ mit 210.000 Euro. Derzeit gibt es bundsweit in diesem Forschungsfeld keine vergleichbaren, umfassenden und sektorübergreifenden Forschungsansätze.

„Die wissenschaftliche Herausforderung besteht in der Weiterentwicklung des Controllings und der Kostenrechnung für Einrichtungen des Gesundheitswesens. Denn im Unterschied zu einem Industriebetrieb, bei dem man es mit gleichartigen Abläufen zu tun hat, bedürfen Patienten individueller Diagnostik, Pflege und Therapie. Dies bedingt neue Wege bei der Ermittlung erwarteter Kosten“, beschrieb die Stiftungsvorsitzende, Wissenschaftsministerin Doris Ahnen, aus ihrer Sicht das Interesse an dem Projekt.

Malu Dreyer, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, ergänzte: „Im Mittelpunkt allen medizinischen Handelns steht der hilfebedürftige Mensch - die Patientin und der Patient. Diese profitieren davon, wenn der niedergelassene Arzt mit dem Arzt im Krankenhaus zusammenarbeitet. Um für eine solche Zusammenarbeit einen weiteren Anreiz zu schaffen, ist Kostentransparenz wichtig und notwendig. Das Zentrum für Gesundheitsökonomie will zu einer solchen Transparenz im Rahmen eines Forschungsprojektes beitragen und die Ergebnisse des Projektes den beteiligten Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern zur Verfügung stellen.“

Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt hat folgenden Hintergrund: Zur Versorgung von Patientinnen und Patienten in Deutschland gibt es die niedergelassenen Ärzte (ambulanter Bereich), die Krankenhäuser (stationärer Bereich) und die Nachsorge durch Rehabilitation oder häusliche Pflege. Wenn ein Patient zur Behandlung einer Erkrankung vom niedergelassenen Arzt in das Krankenhaus überwiesen wird oder vom Krankenhaus zur Rehabilitation in eine Reha-Klinik, dann passiert es immer wieder, dass bisherige Untersuchungsergebnisse nicht vollständig oder rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden oder auch nur in einer unzureichenden Qualität vorliegen, etwa bei Röntgen- oder Ultraschallaufnahmen. In der Konsequenz werden bereits durchgeführte Untersuchungen wiederholt.Abgesehen davon, dass diese Mehrfachuntersuchungen vermeidbare Kosten mit sich bringen, hat dies auch für die Patientinnen und Patienten zum Teil erhebliche, in jedem Fall aber unnötige Belastungen zur Folge.

Hier setzt das Konzept einer Integrierten Patientenversorgung an: Ziel ist es, die Versorgung von Patienten in der Kette, angefangen vom niedergelassenen Arzt über einen möglichen Krankenhausaufenthalt bis hin zur Rehabilitation, sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch aus ökonomischer Sicht zu verbessern. Eine Möglichkeit hierzu stellen sogenannte Integrierte Versorgungsverträge dar, bei denen Mehrfachbelastungen des Patienten und zusätzliche Kosten dadurch vermieden werden sollen, dass Ärzte und Kliniken bei ausgewählten Erkrankungsgruppen miteinander kooperieren und festlegen, wer welche diagnostischen oder therapeutischen Leistungen am Patienten erbringt.

Trotz der unbestreitbaren Vorteile einer Integrierten Versorgung werden entsprechende Vereinbarungen nur zögerlich geschlossen. Einer, vielleicht sogar der wichtigste Hinderungsgrund, ist wirtschaftlicher Natur: Um Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden, kann es erforderlich sein, auf bislang erbrachte Leistungen verzichten zu müssen Kurzfristig ergeben sich so möglicherweise finanzielle Einbußen. Ergänzend kommt hinzu, dass die faktischen Kosten der jeweils erforderlichen Diagnose- und Therapiemaßnahmen nur sehr ungenau bekannt sind. Gleiches gilt für die längerfristigen Effekte, wie etwa Vorteile durch eine Konzentration auf Kernkompetenzen.

Das F&E-Vorhaben „Controlling einer Integrierten Patientenversorgung“ konzentriert sich auf diese wirtschaftlichen Aspekte: Es will zunächst einmal für ausgewählte Versorgungsverträge deutlich machen, welche kurz- und langfristigen Kosten den Beteiligten für die erforderlichen Diagnose- und Therapiemaßnahmen entstehen, so dass die Basis für einen fairen Interessensausgleich bei der Vergütung gegeben ist. In einem zweiten Schritt soll eine Software erstellt werden, die die laufende Kostenüberwachung entlang der Behandlungsverläufe gestattet. Schließlich soll die Dokumentation der Leistungen dadurch vereinfacht werden, dass in einem dritten Schritt die medizinische Dokumentation auf kostenrelevante Leistungsaspekte automatisch ausgewertet wird.

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