„Ich bin davon überzeugt, dass die Hochschulen in Rheinland-Pfalz die zusätzlichen Freiheiten bei ihrer inneren Gestaltung und den erweiterten Aktionsradius zuverlässig und zukunftsorientiert nutzen werden. Den wachsenden Herausforderungen, wie dem nationalen und internationalen Wettbewerb in der Spitzenforschung, den Zielsetzungen des Hochschulpaktes und der Notwendigkeit weiterer Profilbildung könnten die Hochschulen auf dieser Grundlage noch wirksamer begegnen“, fügt Ministerin Doris Ahnen hinzu.
Größere Autonomie und mehr Gestaltungsspielraum für die Hochschulen
Eine zentrale Maßnahme im Gesetzentwurf, die der Profilbildung der Hochschulen zugute komme, sei die Stärkung der Rolle der Präsidentin oder des Präsidenten. Zur Umsetzung von strategisch wichtigen Entscheidungen solle sie oder er zukünftig unabhängig von den Fachbereichen über einen bestimmten Anteil der Mittel für die Hochschulen entscheiden können. Außerdem würden die Aufgaben der Präsidentin bzw. des Präsidenten in Berufungsverfahren erweitert. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, das Berufungsrecht zeitlich befristet vom Ministerium ganz auf die Präsidentin oder den Präsidenten einer Hochschule zu delegieren. Auch die Genehmigung von Prüfungsordnungen erfolge künftig durch die Hochschulleitung und nicht mehr durch das Ministerium.
Eine weitere wichtige Änderung sei die gesetzliche Verankerung der Forschungskollegs. Die Universitäten könnten künftig ihre exzellenten Forschungsbereiche außerhalb der Fachbereichsstruktur in einem solchen Kolleg zusammenfassen. Für die Universitäten entstünden auf diese Weise neue Einheiten, die im Bereich der Spitzenforschung zielgerichtet mit eigenen Stellen und Mitteln und einer vom Fachbereich grundsätzlich unabhängigen Berufungspolitik agieren könnten. Dadurch erhielten die bislang erprobten Modelle (u. a. das Gutenberg Forschungskolleg der Johannes Gutenberg-Universität Mainz) einen gesetzlichen Rahmen, der die Strukturen und Abläufe regle und eine Grundlage für deren Weiterentwicklung schaffe.
Im Zuge der Übertragung von mehr Kompetenzen auf die Hochschulen würden diese verpflichtet, die Verantwortung für die interne Qualitätssicherung zu übernehmen. Sie müssten künftig ein umfassendes Qualitätssicherungssystem vorhalten, das alle Bereiche durchdringt und die Einhaltung hoher Standards in Forschung und Lehre garantiert.
Weitere Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte
Ein besonderes Anliegen des neuen Hochschulgesetzes sei es, für beruflich qualifizierte Personen die Zugangsmöglichkeiten zum Hochschulstudium weiter zu vereinfachen. Während Meisterinnen und Meister sowie gleich Qualifizierte derzeit bereits an allen Hochschulen einen ihrem Beruf verwandten Studiengang studieren könnten, erhielten sie künftig einen fachlich unbeschränkten Zugang zu allen Hochschulen. Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen hätten, könnten nach mindestens zweijähriger beruflicher Tätigkeit ohne den Umweg über ein Probestudium jedes Studium an einer Fachhochschule aufnehmen. An Universitäten stehe der Weg zu allen Studiengängen offen, die mit der Berufsausbildung verwandt sind. „Wir gehen in Rheinland-Pfalz schon lange den Weg, die Hochschulen für beruflich Qualifizierte zu öffnen und wir werden diesen Prozess verstärkt vorantreiben. Das neue Hochschulgesetz erleichtert die Übergänge zwischen allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung noch gezielter“, erklärt Ministerin Doris Ahnen. „Dieser weitere Schritt zur Öffnung der Hochschulen ist mir besonders wichtig aus Gründen der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung sowie auch eines sozial gerechteren Hochschulzugangs. Und wir brauchen in Deutschland künftig auch mehr Menschen mit einer Hochschulausbildung. Wir müssen alle Wissensressourcen, Begabungen und Talente junger Menschen aufgreifen, insbesondere wenn es darum geht, durch erstklassige Ausbildung dem Fachkräftemangel zu begegnen.“
Reformbedarf bestehe auch bei den Studierendenwerken. Sie erhielten zusätzlichen Freiraum, um weitere Aufgaben für die Hochschulen wahrzunehmen. Weitere Punkte der Novelle sähen z. B. die rechtliche Absicherung der finanziellen Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten vor und die auch vom Landtag geforderte Verkürzung der Bewährungsfrist für eine außerplanmäßige Professur. Diese wird nun von sechs auf vier Jahre verkürzt.
Insgesamt stellt das neue Hochschulgesetz eine Entfrachtung von nicht mehr notwendigen Vorgaben dar.
Die Novelle des Hochschulgesetzes geht nun zur Anhörung den Hochschulen und Verbänden zu. „Ich hoffe auf ein konstruktives Miteinander in der Anhörung. Ich bin davon überzeugt, dass die Änderungen im Hochschulgesetz die Rahmenbedingungen für die Profilbildung der Hochschulen und deren Positionierung im nationalen und internationalen Wettbewerb weiter verbessern werden. Mehr Zuständigkeiten und Freiheiten gehen selbstverständlich auch mit größerer Verantwortung einher. Ich bin sicher, dass diese Verantwortung in den Händen unserer Hochschulen gut aufgehoben ist und wir gemeinsam die Attraktivität von Rheinland-Pfalz für Studierende, Lehrende und Forschende weiter ausbauen“, sagt Wissenschaftsministerin Doris Ahnen.