| Kultur

Archiv- und Bücherei-Besuch mit Termin möglich

Im Zuge der 16. Corona-Bekämpfungsverordnung können auch Archive und Büchereien wieder öffnen. Nach vorheriger Vereinbarung ist der Besuch eines Hausstandes auf Termin in den Bildungs- und Kultureinrichtungen ab 1. März möglich. Dabei müssen die Kontakte erfasst werden und die bestehenden Auflagen der allgemeinen Schutzkonzepte angewendet werden.
Bücherei in Mainz, (c) MWWK

„Ab März können auch unsere Archive und Büchereien wieder vorsichtig öffnen. Die Terminvergabe ermöglicht wieder einen ersten, eingeschränkten Zugang. Die Einrichtungen sind mit Blick auf die Einhaltung der Schutzkonzepte und ihre bereits erprobten Hygienekonzepte gut vorbereitet, ein sicherer Besuch wird möglich sein“, erläutert Kulturminister Konrad Wolf. „Das ist ein erster wichtiger Öffnungsschritt. Damit können auch Kultureinrichtungen neben dem Einzelhandel wieder langsam ihren Betrieb aufnehmen. Nicht jedes Archiv und jede Bücherei wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können, aber es ist ein wichtiges Signal an die Kultur.“

Die Verordnung sieht vor, dass bei Vergabe von mehreren Einzelterminen in Folge ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Ende und Anfang der jeweiligen Termine freizuhalten ist, um Hygienemaßnahmen vorzunehmen und zu lüften. Ein Leihverkehr war bereits als Hol- und Bringdienst möglich.

Schon am vergangenen Dienstag hatte die Landesregierung mitgeteilt, den Einzelunterricht an Musikschulen mit Ausnahme von Blasmusik und Gesang wieder möglich zu machen. Der Unterricht kann unter den Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen des Musikkonzepts ab Montag, 1. März, wieder stattfinden. 
 

Teilen

Zurück