„Mit der heutigen Entscheidung für eine stärker wissenschaftlich ausgerichtete und gleichzeitig berufsnahe Qualifizierung, wird den wachsenden Anforderungen in der Gesundheitsversorgung Rechnung getragen,“ begrüßte Wissenschaftsminister Konrad Wolf die Reform. „In Rheinland-Pfalz sind wir gut aufgestellt. An der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen und an der Katholischen Hochschule Mainz haben wir seit dem Wintersemester 2011/2012 bereits ausbildungsintegrierte Studiengänge im Bereich Hebammenwesen.“
Die Reform des Hebammengesetzes sieht vor, dass Hebammen zukünftig akademisch im Rahmen von Regelstudiengängen ausgebildet werden, die sich in hochschulische und berufspraktische Teile untergliedern. Zu Beginn des Studiums schließen die Studierenden mit einem ausbildenden Krankenhaus einen Vertrag, das für die Durchführung des berufspraktischen Teils des Studiums verantwortlich ist und den Studierenden eine Vergütung zahlt. Die Hochschule trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination zwischen Theorie und Praxis. Das Studium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule ab und umfasst eine staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Hebamme“ zu führen. Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll auch der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Rechnung getragen werden. Diese sieht als Zugangsvoraussetzung zur Hebammenausbildung statt der bisherigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung nun eine mindestens zwölfjährige Schulausbildung vor.
„Auch die Reform des Psychotherapeutengesetzes wird von der Wissenschaftsseite deutlich begrüßt. Das derzeitige Psychotherapeutengesetz stammt noch aus dem Jahr 1998. Eine inhaltliche Aktualisierung und eine Anpassung an die Bachelor/Masterstruktur war dringend erforderlich. Die heutige Entscheidung trifft auf breite Zustimmung“, betonte der Wissenschaftsminister. Der Gesetzesbeschluss sieht vor, dass Hochschulen ab dem Wintersemester 2020 einen eigenen Studiengang Psychotherapie anbieten können. Er gliedert sich in einen dreijährigen Bachelor- und zweijährigen Masterstudiengang und endet mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung.
„Beide Reformen sind wichtige Schritte, die zur Attraktivität der Berufe und damit auch zur Nachwuchskräftesicherung beitragen“, betonte auch Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Durch die Reform der Hebammenausbildung wird der Beruf zukunftsgerecht weiterentwickelt und die Qualität der Ausbildung verbessert. Hebammen werden aufgrund der Akademisierung den Anforderungen des komplexer werdenden Gesundheitssystems durch eine anspruchsvolle, stärker wissenschaftlich ausgerichtete und gleichzeitig berufsnahe Ausbildung besser gerecht. Dadurch wird der herausragenden Verantwortung, die die Hebammen tragen, die entsprechende Wertschätzung entgegengebracht. Auch die Modernisierung der Psychotherapeutenausbildung ist ein wichtiger Beitrag für Therapeuten und Patienten gleichermaßen. Die Reform sorgt dafür, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen auch künftig auf eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung vertrauen können.“
Die Reform des Hebammengesetztes und des Psychotherapeutengesetzes führen zu qualitativ hochwertigen Ausbildungen, die mit zusätzlichen Ausgaben für den Hochschulbereich verbunden sind. Die Länder erwarten angesichts der finanziellen Folgen der Reform der Hebammen- und der Psychotherapeutenausbildung im Sinne einer interessengerechten Gesamtlösung eine Übernahme der entstehenden Mehrkosten durch den Bund.