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Bundesrat fordert Bundesregierung zur Überprüfung der Umsatzsteuerreform auf – Weiterbildungsminister Wolf: „Wir müssen alle Spielräume nutzen, Bildung nicht zu verteuern!“

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetzesvorhaben nochmals zu überprüfen. Damit folgte die Länderkammer der aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gestarteten Initiative, der sich auch Berlin, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und das Saarland angeschlossen hatten. Der Entwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen vor. Die Änderung würde dazu führen, dass Bildungsmaßnahmen jenseits von Schule und Hochschule nur noch dann von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn sie eindeutig und direkt der beruflichen Weiterbildung dienen. Dies würde zu einer Verteuerung einer Vielzahl von Kursgebühren führen und damit verbunden zum Aufbau einer weiteren Barriere im Hinblick auf den Zugang zu Bildungsangeboten.

„Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Daher ist es wichtig, dass die Bildungsangebote der Volkshochschulen und der freien Weiterbildungsträger nicht durch eine Änderung in der Umsatzsteuer zusätzlich belastet werden. Gerade für Menschen mit einem niedrigen Einkommen würde eine Anhebung der Kursgebühren ein Teilnahmehemmnis darstellen und die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe spürbar einengen“, so Weiterbildungsminister Konrad Wolf.

Die von der Bundesregierung angestrebte Reform der Umsatzsteuerbefreiung wird aufgrund von Anpassungen an europäisches Recht angestrebt. Die Änderung führe dazu, dass die Weiterbildungseinrichtungen künftig für alle Angebote, die nicht zur beruflichen Weiterbildung dienen, u.a. allgemeinbildende und gesellschaftspolitische Weiterbildungen, eine Umsatzsteuer erheben müssten.

„Es geht darum, die Konsequenzen des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung nochmals zu überdenken. Es müssen alle auf nationaler Ebene vorhandenen Spielräume genutzt werden, um sicherzustellen, dass der Zugang zu Angeboten des lebenslangen Lernens diskriminierungsfrei erhalten bleibt“, ergänzte Minister Wolf.

Die rheinland-pfälzische Weiterbildungspolitik habe zusammen mit den anerkannten Weiterbildungsträgern zum Ziel, das qualitätsorientierte Weiterbildungsangebot gerade in den Bereichen Grundbildung, Alphabetisierung, politische Bildung, Aufbau von Medienwissen und Medienkompetenzen weiterzuentwickeln. Auch Inklusion sowie Qualifizierungen für ehrenamtlich Engagierte spielten eine wichtige Rolle. Gerade auch für Zielgruppen, die bisher Bildungsangebote weniger genutzt haben, gilt es niedrigschwellige Zugänge zu erhalten. Die Teilnahme an diesen Weiterbildungsangeboten soll gerade unabhängig von schulischer Vorbildung und finanziellen Voraussetzungen möglich sein, verdeutlichte Wolf.

Der Weiterbildungsminister hatte im vergangenen Jahr eine deutliche Erhöhung der Landesmittel für den Weiterbildungsbereich im aktuellen Doppelhaushalt 2019/20 mitteilen können.

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