„Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Daher ist es wichtig, dass die Bildungsangebote der Volkshochschulen und der freien Weiterbildungsträger nicht durch eine Änderung in der Umsatzsteuer zusätzlich belastet werden. Gerade für Menschen mit einem niedrigen Einkommen würde eine Anhebung der Kursgebühren ein Teilnahmehemmnis darstellen und die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe spürbar einengen“, so Weiterbildungsminister Konrad Wolf.
Die von der Bundesregierung angestrebte Reform der Umsatzsteuerbefreiung wird aufgrund von Anpassungen an europäisches Recht angestrebt. Die Änderung führe dazu, dass die Weiterbildungseinrichtungen künftig für alle Angebote, die nicht zur beruflichen Weiterbildung dienen, u.a. allgemeinbildende und gesellschaftspolitische Weiterbildungen, eine Umsatzsteuer erheben müssten.
„Es geht darum, die Konsequenzen des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung nochmals zu überdenken. Es müssen alle auf nationaler Ebene vorhandenen Spielräume genutzt werden, um sicherzustellen, dass der Zugang zu Angeboten des lebenslangen Lernens diskriminierungsfrei erhalten bleibt“, ergänzte Minister Wolf.
Die rheinland-pfälzische Weiterbildungspolitik habe zusammen mit den anerkannten Weiterbildungsträgern zum Ziel, das qualitätsorientierte Weiterbildungsangebot gerade in den Bereichen Grundbildung, Alphabetisierung, politische Bildung, Aufbau von Medienwissen und Medienkompetenzen weiterzuentwickeln. Auch Inklusion sowie Qualifizierungen für ehrenamtlich Engagierte spielten eine wichtige Rolle. Gerade auch für Zielgruppen, die bisher Bildungsangebote weniger genutzt haben, gilt es niedrigschwellige Zugänge zu erhalten. Die Teilnahme an diesen Weiterbildungsangeboten soll gerade unabhängig von schulischer Vorbildung und finanziellen Voraussetzungen möglich sein, verdeutlichte Wolf.
Der Weiterbildungsminister hatte im vergangenen Jahr eine deutliche Erhöhung der Landesmittel für den Weiterbildungsbereich im aktuellen Doppelhaushalt 2019/20 mitteilen können.