Ein besonders deutliches Beispiel für eine vermeintliche Patentlösung sei dabei die Forderung, die lateinische Ausgangsschrift als verbindliche Schreibschrift in den Grundschulen zu verankern. Die Ministerin unterstrich, zum einen existiere in der Fachwissenschaft keinerlei Beleg dafür, dass damit die Grundschulausbildung verbessert werde, zum anderen gebe es aber auch kein anderes Bundesland, das diese Vorgabe mache: „Unsere verbindliche Festlegung ist, dass die Kinder eine gut lesbare und flüssige Handschrift entwickeln sollen. Das entspricht den Vorgaben in den bundesweit geltenden Bildungsstandards für die Grundschulen.“ Die Beschränkung auf eine einzige Ausgangsschrift, die es in Rheinland-Pfalz im Übrigen seit den 1980-er Jahren nicht mehr gebe, bringe für Schülerinnen und Schüler keinerlei Vorteile.
Nicht nur als Scheinlösung zur Verbesserung der Grundschulbildung, sondern vor allem als bewusste Fehlinterpretation der geltenden Vorgaben entpuppten sich bei genauem Hinsehen die Forderungen nach „verlässlichen Lehrplänen“, nach einer „Zurückführung der eindeutigen Präferenz für offene Unterrichtsmethoden“ und nach einer „Ausrichtung der Leistungsbewertung an allgemein gültigen Maßstäben“, ergänzte Doris Ahnen: „Der Rahmenplan für die Grundschule und die Teilrahmenpläne sind verbindlich. Sie formulieren klar und eindeutig die Kompetenzen, die Kinder am Ende der Grundschulzeit erreichen sollen und setzen dabei die bundesweit festgelegten Bildungsstandards für die Grundschule um. Der Unterricht soll dabei ein Lernen in unterschiedlichen Formen und auf unterschiedlichen Niveaus ermöglichen. Die in dem Antrag unterstellte Präferenz für eine Unterrichtsmethode gibt es weder in den Schulen noch in der Lehrkräfteausbildung.“
Dass in diesem Zusammenhang erneut die Praxis der Leistungsbewertung in der Grundschule in Frage gestellt werde, sei bezeichnend für den Geist des CDU-Antrags. „Zentrales Ziel der Landesregierung ist es, Eltern und Kindern differenzierte und aussagekräftige Rückmeldungen über die Leistungsentwicklung von Schülerinnen und Schülern zukommen zu lassen“, betonte die Bildungsministerin. Die Bewertung erfolge dabei selbstverständlich orientiert an allgemein gültigen Maßstäben. In großer Übereinstimmung mit Lehrerverbänden, Gewerkschaften und Landeselternvertretung ergänze das in Klassenstufe 2 bereits erprobte ausführliche Lehrer-Eltern-Schüler- Gespräch seit diesem Schuljahr in den Klassenstufen 3 und 4 das Halbjahreszeugnis mit Ziffernnoten. Auch in den Jahresabschlusszeugnissen dieser beiden Klassenstufen stellten die Ziffernnoten nach wie vor die verbindliche und allgemein gültige Rückmeldung dar, die in den Zeugnissen landesweit einheitlich erfolgt. Ob die Ziffernnoten nun durch verbale Kurzkommentierungen oder Leistungsstandsbeschreibungen mit Hilfe standardisierter Könnensprofile erläutert werde, bleibe in der Eigenverantwortung der Schule. „Oberstes Ziel muss sein, dass Eltern umfassend und möglichst detailliert über das Leistungsvermögen ihrer Kinder aus Sicht der jeweiligen Schule informiert werden, um gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern alles für eine gute Bildung der Kinder zu tun“, sagte Doris Ahnen.
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