„Zusammen mit den Hochschulen haben wir gemeinsam weiterreichende Regelungen getroffen. Wir müssen die Infektionsgefahr weiter reduzieren und daher auch weitere Eingriffe in das akademische Leben vornehmen. Mir ist es wichtig, dass Studierenden in Prüfungssituationen daraus kein Nachteil entstehen wird“, so Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf.
Die Hochschulen vereinbarten für den Fall, dass anstehende Prüfungen auf der aktuellen Ausnahmesituation nicht durchgeführt werden, auf Basis der bestehenden Prüfungsordnungen faire Lösungen zu treffen, die die betroffenen Studierenden vor Nachteilen schützen. Schriftliche Arbeiten wie Hausarbeiten und Abschlussarbeiten können weiterhin eingereicht werden.
Gemäß dem Beschluss des rheinland-pfälzischen Ministerrats vom 17. März 2020 über Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich wird zudem der Zugang zu Mensen beschränkt und nur unter Auflagen gestattet. So ist eine Reglementierung der Besucherzahl und Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen, Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc. vorgesehen.
Weitere Informationen über die Umsetzungen der Beschlüsse an den Hochschulen sind den jeweiligen Sonderseiten der Homepages, die die Hochschulen geschaltet haben, zu entnehmen.