Unter dem Titel „Den Wandel gestalten – Visionen ermöglichen“ richtet sich das Programm an Kultureinrichtungen und Kulturinitiativen, die vor einem wichtigen Veränderungsprozess, zum Beispiel einem Generationenwechsel, stehen. Konkret unterstützt es sie dabei, sich auf neue Aufgaben vorzubereiten, die mit möglichen Veränderungen einhergehen.
Kulturministerin und Vorstandsmitglied der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur, Vera Reiß: „Viele Einrichtungen der Freien Szene stehen vor großen Herausforderungen. Sei es, dass Leitungen aus Altersgründen ihre Nachfolge regeln müssen oder, dass sie für sich selbst neue Aufgaben und Perspektiven entwickeln wollen. Es kann aber auch sein, dass sie mit schwindenden Besucherzahlen konfrontiert sind und sich fragen, wie sie neue Publikumsschichten erreichen können. In jedem dieser Fälle geht es darum, die eigene Zukunftsfähigkeit zu sichern. Hierzu leistet das Förderprogramm einen wichtigen Beitrag und bietet den Teilnehmenden die Chance, sich für Veränderungsprozesse zu rüsten.“ Die Ministerin freue sich bereits über das große Interesse an dem Programm und ermuntere weitere interessierte Einrichtungen, sich zeitnah zu bewerben. Bewerbungsschluss ist Montag, 1. Februar. Eine Fachjury wird über die eingereichten Anträge beraten.
Einrichtungen und Initiativen, die an dem Programm teilnehmen, werden von einem Team von Expertinnen und Experten intensiv beraten und betreut und nehmen an auf ihre individuellen Bedarfe zugeschnittenen Qualifizierungsmaßnahmen teil. Durchgeführt wird das Programm durch das Institut für Kulturwissenschaft der Universität Koblenz-Landau.
Um die Teilnahme können sich Kultureinrichtungen und -initiativen der Freien Szene bewerben, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld in Rheinland-Pfalz haben. Dies können Einrichtungen und Initiativen aus den Bereichen Soziokultur, Kulturpädagogik und professionelle freie Theater sowie andere, auch nicht-verbandlich organisierte und nicht-kommerzielle professionelle freie Kulturanbieter sein.
Weitere Hinweise zur Ausschreibung gibt es unter:
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