Das Land Rheinland-Pfalz hat den Antrag der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Rheinland-Pfalz abgelehnt. Nach umfassender Prüfung kam das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur zu dem Ergebnis, dass die Antragstellerin die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verleihung des Körperschaftsstatus nicht erfüllt, weil die bestehenden Zweifel an der Rechtstreue der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland nicht vollständig ausgeräumt werden konnten.