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Erhaltung nichtstaatlicher Kulturdenkmäler: Sicherung und Reinigung römischer Fundamente und baulicher Reste in Remagen mit rund 13.700 Euro gefördert

Die Stadt Remagen hat einen Zuwendungsbescheid über 13.700 Euro aus den Landesmitteln zur Erhaltung nichtstaatlicher Denkmäler bekommen. Damit sollen zum einen römische Fundamentreste durch eine Stahlummantelung gesichert werden und zum anderen die baulichen Reste des römischen Kastells freigelegt, gereinigt und konserviert werden.

„Für lange Zeit waren die Fundamente verborgen. Mit unserer Zuwendung an die Stadt Remagen möchten wir erreichen, dass die Denkmäler durch ihre historische Aufbereitung und adäquate Restaurierung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sein werden. Jedes Denkmal ist für uns ein Beitrag zum reichen kulturellen Erbe, über das wir in Rheinland-Pfalz verfügen und das wesentlich zur Attraktivität unseres Landes beiträgt. Das römische Kastell in Remagen gehörte zum niedergermanischen Limes und ist der rheinland-pfälzische Beitrag zu einem länderübergreifenden Welterbeantrag“, begründet Dr. Denis Alt, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, die Förderung.  

Die beiden Denkmäler in Remagen sind Teil der seriellen Nominierung des niedergermanischen Limes als Weltkulturerbe. Der Antrag war als Kooperation mit den Partnern Niederlande, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz am 9. Januar 2020 beim World Heritage Center der UNESCO in Paris eingereicht worden. Der Militärstandort Remagen mit Zivilsiedlung und Gräberfeldern bestand von etwa 5 v. Chr. bis ca. 450 n. Chr. Im Herbst werden Vertreterinnen und Vertreter der ICOMOS Mission den Standort in Remagen besichtigen.   

„Die jetzigen Arbeiten sind ein wichtiger Schritt für den Erhalt und die dauerhafte Präsentation der römischen Funde in Remagen, auf die wir sehr stolz sind. Wir freuen uns über die fachliche und finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung, ohne die eine Instandsetzung kaum möglich gewesen wäre“, erklärt Remagens Bürgermeister Björn Ingendahl.

Die Zuwendung erfolgt aus Landesmitteln zur Erhaltung nichtstaatlicher Denkmäler, die fachlich von der Direktion Landesdenkmalpflege der GDKE vergeben werden. Diese nimmt unter anderem Aufgaben der denkmalpflegerischen Begleitung wahr. Rheinland-Pfalz verfügt insgesamt über 35.000 Kulturdenkmäler, die es zu schützen und zu erhalten gilt.

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