| Religionsgemeinschaften

Gesetz für neuen Staatsvertrag mit Jüdischen Gemeinden trägt Verantwortung des Landes Rechnung

„Jüdisches Leben und jüdische Tradition gehören heute zur großen Freude unserer Gesellschaft wieder ganz selbstverständlich zur Kultur und zur religiösen Vielfalt in Rheinland-Pfalz. Beides aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln liegt auch in der Verantwortung unseres Landes. Mit dem Landesgesetz für einen neuen Staatsvertrag kommen wir dem nach“, betonte die für Kirchen und Religionsgemeinschaften zuständige Ministerin, Doris Ahnen, in der heutigen Plenarsitzung. Über den Gesetzentwurf für den neuen Staatsvertrag zwischen Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden hat der Landtag heute erstmals beraten.

Mit dem neuen Staatsvertrag wird sich ab 2012 die jährliche Zuwendung für die dem Landesverband angehörenden Jüdischen Kultusgemeinden im Land von bislang knapp 276.000 Euro auf künftig 550.000 Euro pro Jahr nahezu verdoppeln. Damit trage der Vertrag auch dem Umstand Rechnung, dass sich die Anzahl der in Rheinland-Pfalz lebenden und dem Landesverband angehörenden jüdischen Bürgerinnen und Bürgern seit 1999 von rund 1.500 auf rund 3.300 (Stand Juni 2011) erhöht habe, so Ahnen weiter. Ferner werde für die Verteilung der Mittel entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eine neue Regelung festgeschrieben.

Der Vertrag umfasst zudem mitunter explizite Regelungen beispielsweise zu den jüdischen Feiertagen, zum jüdischen Religionsunterricht, zum Betreiben jüdischer Friedhöfe sowie zur Denkmalpflege und zum Vermögensschutz.

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