„Die Weiterbildung übernimmt insbesondere im Bereich der zweiten Chance eine wichtige Funktion. Für Menschen, die noch keinen Schulabschluss erwerben konnten, oder bisher nicht ausreichend lesen und schreiben gelernt haben, werden neue Bildungswege eröffnet. Es ist gut, dass diese wichtigen Kurse nun unter Einhaltung von Schutz- und Sicherheitskonzepten wieder starten können“, so Weiterbildungsminister Konrad Wolf.
Die Regelungen in der fünften Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz basieren auf den Vereinbarungen, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin getroffen haben.