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Immaterielles Kulturerbe: Vier Bewerbungen beim Kulturministerium eingereicht

Gestern endete die Bewerbungsfrist des vierten nationalen Auswahlverfahrens zum Immateriellen Kulturerbe. Derzeit liegen dem zuständigen Kulturministerium vier Bewerbungen aus Rheinland-Pfalz vor. So haben die Deutsche Weinakademie den Antrag „Weinkultur in Deutschland“, der Verkehrsverein Lambrecht und die Heimatfreunde Deidesheim die „Geißbocktradition“ und der Pfälzerwald-Verein die pfälzische „Hüttenkultur“ eingereicht. Die Pirmasenser Schuhproduzenten und die Ausbildungs- und Kompetenzzentren zur Schuhproduktion legten das „Schuhhandwerk“ zur Anerkennung vor.
Lesehelfer beim Vesper im Weinberg, (c) Weingut Schnaidtmann
Fröhliche Hüttendienstlerinnen und -dienstler, (c) Pfälzerwald-Verein

„Rheinland-Pfalz ist ein reiches Kulturland. Ich freue mich, dass mit vier Bewerbungen eine ordentliche Zahl von spannenden Anträgen eingereicht wurde. Wir werden uns die Bewerbungen genau anschauen und mit Expertinnen und Experten im Land beraten, welche Initiativen gute Aussichten haben durch das nationale Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission anerkannt zu werden“, so Kulturminister Konrad Wolf.

Die eingereichten Anträge werden nun durch das Kulturministerium auf Vollständig-keit und formale Richtigkeit der Bewerbungen geprüft. Ein neu eingerichtetes Exper-tengremium unterstützt hierbei das Fachministerium bei der fachlichen Bewertung der eingereichten Bewerbungen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche Anträge Mitte April 2020 durch das Land Rheinland-Pfalz an die Deutsche UNE-SCO-Kommission weitergeleitet werden. 

Die Deutsche UNESCO-Kommission führt alle Vorschläge aus den Ländern zu einer Liste zusammen, über welche im nächsten Schritt der Kulturausschuss der Kulturministerkonferenz berät. In dessen Auftrag evaluiert das unabhängige Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission die Anträge. Das Komitee erstellt eine Empfehlungsliste, welche der Bewerbungen in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen werden sollen. Schließlich ist es die Aufgabe der Kulturministerkonferenz und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien von staatlicher Seite die Auswahl zu bestätigen und die Neuaufnahmen öffentlich bekanntzugeben. Dies soll im Februar/März 2021 erfolgen.
 

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