Schon lange vor Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat die Landesregierung neue bildungspolitische Wege beschritten, um Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam zu unterrichten. Rheinland-Pfalz hat ein Inklusionskonzept entwickelt, um Eltern, die dies für ihre behinderten Kinder wünschen, die Möglichkeit zu eröffnen, ein inklusives schulisches Angebot wahrzunehmen. Seit diesem Schuljahr haben Eltern behinderter Kinder ein gesetzlich verbrieftes Wahlrecht zwischen dem Unterricht an einer inklusiven Schwerpunktschule oder an einer Förderschule. 270 Schwerpunktschulen bieten ein wohnortnahes inklusives Schulangebot für alle Eltern und Kinder, die dies wünschen. Neun weitere Schwerpunktschulen kommen im nächsten Schuljahr hinzu. Daneben gibt es in Rheinland-Pfalz aktuell 135 Förderschulen, die Kinder mit Behinderungen gezielt unterstützen, wenn sich Eltern für diesen Ort der Beschulung entscheiden.
„Die Behauptung, mit Wegfall des Ressourcenvorbehaltes gingen schlechtere Rahmenbedingungen einher, ist schlichtweg falsch. Im Gegenteil: Unsere Schwerpunktschulen haben gute Rahmenbedingungen. Die Landesregierung setzt personelle Ressourcen im Umfang von 710 Vollzeitlehrereinheiten für das Gelingen der Inklusion ein“, so Bildungsministerin Vera Reiß.
Eine schlichte Gegenüberstellung der durchschnittlichen Klassengrößen an Förder- und Schwerpunktschulen sei unzulässig. „Wer so argumentiert, der hat Inklusion nicht verstanden“, so Reiß. Darüber hinaus achten die für die Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zuständigen Schulleiterinnen und Schulleiter sorgsam auf gute Lernbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler. Im Schuljahr 2014/2015 gibt es in 3.848 von 4.189 Klassen an Schwerpunktschulen bis zu drei Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Das entspricht einem Anteil von 91,9 Prozent.
Die Ministerin betonte die wichtige Rolle der Förderschulen für ein inklusives Schulsystem. „Wir brauchen die wertvolle sonderpädagogische Kompetenz der Förderschulen auch in Zukunft. Deshalb bauen wir sie an geeigneten Standorten zu sogenannten Förder- und Beratungszentren aus, um die vorhandene Expertise noch stärker zu nutzen. Sonderpädagogische Förderung an Schwerpunktschulen und Förderschulen ist nicht gleichartig, aber gleichwertig.“ Zu den derzeit vier bestehenden Förder- und Beratungszentren kommen im nächsten Schuljahr weitere hinzu.
Auch die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer sei in Rheinland-Pfalz schon sehr gut auf das inklusive Schulsystem ausgerichtet, so die Ministerin abschließend. „Die Zahl der an unseren Studienseminaren ausgebildeten Förderschullehrkräfte steigt und wir wurden gerade vor wenigen Wochen von der Bertelsmann-Stiftung dafür gelobt, dass wir als eines von sechs Bundesländern Pflichtveranstaltungen zur Inklusion für alle zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer im Studium vorsehen.“ Darüber hinaus solle durch das neue „Gesetz zur Stärkung inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften“, das derzeit vom Landtag beraten werde, das Angebot zur Fort- und Weiterbildung zum Thema Inklusion für die vielen bereits im Schuldienst befindlichen Lehrerinnen und Lehrer ausgebaut werden.
Das schulische Inklusionskonzept des Landes in Stichworten:
Basis sind die derzeit 270 Schwerpunktschulen, die im Grundschulbereich und in weiterführenden Schularten Konzepte für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern umsetzen.
Dabei werden die Regelschullehrkräfte unterstützt von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften.
Zur weiteren Umsetzung der Inklusion im Schulbereich soll die Zahl der Schwerpunktschulen entsprechend dem Bedarf schrittweise erhöht werden. Neun weitere Schwerpunktschulen kommen zum Schuljahr 2015/2016 hinzu.
Aktuell stehen für die Umsetzung der Inklusion Lehrkapazitäten im Umfang von 710 Vollzeitstellen bereit. Das Konzept von 2013 sieht bis zum Jahr 2016 den Einsatz von insgesamt 200 zusätzlichen Vollzeitstellen von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen vor, die mit Lehrerinnen und Lehrern oder pädagogischen Fachkräften besetzt werden können.
Mit der Schulgesetznovelle, die im Juli 2014 verabschiedet wurde, haben die Eltern zum laufenden Schuljahr ein vorbehaltloses Wahlrecht erhalten zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot für ihr Kind in einer Schwerpunktschule und dem Angebot einer Förderschule. Die Eltern entscheiden über das Ausbautempo der Inklusion.
Inklusion ist zudem bereits Bestandteil aller Lehramtsausbildungen an Universitäten und in Studienseminaren. Durch zusätzliche Zuweisungen von förderpädagogisch ausgebildetem Personal an die Studienseminare ist dieser Ausbildungsbestandteil zum 1. August 2014 in der Referendarausbildung noch intensiviert worden.
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