Minister Wolf dankte zugleich der Stadt St. Goar und dem Betreiber des auf dem Burggelände gelegenen Schlosshotels, die beide ebenfalls mitverklagt wurden, für die gute Zusammenarbeit: “Zum heutigen Erfolg hat sicherlich auch mit beigetragen, dass sich alle drei durch die Klage betroffenen Parteien von Anfang an in enger Abstimmung und partnerschaftlich gegen die Klageforderung zur Wehr gesetzt haben. Dieses zielgerichtete, koordinierte und vertrauensvolle Vorgehen hat sich bisher ausgezahlt.“
Das Landgericht ist im Ergebnis der Rechtsauffassung des Landes gefolgt, dass der Kläger, Prinz von Preußen, keine eigenen privaten Rechte über eine Rechtsnachfolge an der Burg Rheinfels innehat. Wenn diese Entscheidung so rechtskräftig werden sollte, würde sie der Stadt St. Goar und der Schloss Rheinfels GmbH & Co. KG erst einmal die erforderliche Planungssicherheit geben, die sie in ihrer Kooperation durch Erbbauvertrag langjährig angelegt haben. Dies sei besonders im Hinblick auf die geplanten und zunächst zurückgestellten Investitionen in das Schlosshotel in unmittelbarer Nachbarschaft zur Burg Rheinfels wichtig, so der Minister.
Mit dieser Entscheidung bleibe die Burg Rheinfels erstmal weiterhin als einzigartiges Kulturgut der öffentlichen Hand im Mittelrheintal der Allgemeinheit zugänglich und werde nicht Gegenstand der Eigeninteressen eines privaten Unternehmers, die selbst in der mündlichen Verhandlung nicht offenbart wurden, lautet das vorläufige Fazit des Ministers.
Der Prinz von Preußen hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils des Landgerichts Berufung vor dem zuständigen Oberlandesgericht einzulegen. Er muss dann die Berufung innerhalb von zwei Monaten begründen.
Das Land sieht einer Berufung des Prinzen von Preußen gelassen entgegen.