„Rheinland-Pfalz hat eine bunte und vielfältige Literaturszene. Mit dem Martha-Saalfeld-Förderpreis wollen wir rheinland-pfälzische Autorinnen und Autoren unterstützen, ihr Werk zu Ende zu bringen. Hier hilft der Förderpreis die notwendige Ruhe und Muße am Ende des Schaffensprozess zu erhalten. Wir freuen uns schon jetzt auf eine möglichst große Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern“, so Kulturminister Konrad Wolf.
Um den Preis können sich Autorinnen und Autoren bewerben, die in Rheinland-Pfalz geboren worden sind oder dort leben oder die durch ihr literarisches Schaffen mit dem kulturellen Leben in Rheinland-Pfalz besonders verbunden sind. Das Preisgeld wird auf drei Preisträgerinnen bzw. Preisträger verteilt. Über die Vergabe des mit 5.000 Euro dotierten Hauptpreises entscheidet eine Fachjury. Diese wählt zwei weitere Preisträgerinnen bzw. Preisträger aus. Das Publikum der Preisverleihung entscheidet dann, wer von diesen beiden den ersten mit 3.000 Euro und wer den zweiten mit 2.000 Euro dotierten Preis erhält.
Einzureichen sind maximal 10 Seiten (Schriftgröße: Arial 12) aus einem noch nicht abgeschlossenen Manuskript, ein Exposé zu diesem Projekt sowie biografische und bibliografische Angaben. Zugelassen sind alle belletristischen Gattungen. Einzusenden sind diese Unterlagen in zweifacher Print-Ausfertigung und per Mail an das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Referat 15221, Postfach 32 20, 55022 Mainz, <link michael.au>michael.au@mwwk.rlp.de. Einsendeschluss ist Freitag, 5. April 2019 (es gilt das Datum des Poststempels).
Wie bereits in den zurückliegenden Jahren, werden die Bewerbungen zum Gegenstand einer germanistischen und literaturwissenschaftlichen Lehrveranstaltung am Campus Landau der Universität Koblenz-Landau. Mit der Abgabe ihrer Bewerbung erklären sich die Autorinnen und Autoren implizit damit einverstanden, dass sich Studierende der Universität Koblenz-Landau mit dieser beschäftigen. Autorinnen und Autoren, die den Martha-Saalfeld-Förderpreis schon einmal erhalten haben, können sich nicht noch einmal darum bewerben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.