Laut Landeshochschulgesetz erhalten alle Studieninteressierten, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung abgelegt haben, die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium – unabhängig von Hochschultyp und Studienfach. Zudem kann allen, die eine berufliche Ausbildung mit einer Note von mindestens 2,5 abgeschlossen und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule oder aber eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für die Universitäten zuerkannt werden. Zum laufenden Wintersemester wurden weitere Hürden für diesen Zugang beseitigt. Bei 18 Studiengängen mit günstigen Rahmenbedingungen wird auf das Zugangskriterium Berufserfahrung verzichtet, 12 davon werden an der Hochschule Kaiserslautern angeboten.
„Eine attraktive duale Ausbildung und die akademische Ausbildung in den Hochschulen stehen für uns auf Augenhöhe. Ziel der Bildungspolitik im Land ist es, dafür zu sorgen, dass Entscheidungen, die Menschen auf ihrem Bildungsweg treffen, nicht endgültig für das weitere Leben bindend sind, sondern dass es an vielen Stellen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten Um- und Aufstiegschancen gibt“, betonte Deufel. Angesichts des Fachkräftebedarfs der Zukunft sei dies entscheidend dafür, möglichst vielen Menschen attraktive Perspektiven zu eröffnen und zugleich die Wirtschaftskraft des Landes und dessen Zukunftsfähigkeit zu stärken. Der Staatssekretär hielt fest: „Die Landesregierung hat bereits festgelegt, dass in der anstehenden dritten Phase des Hochschulpakts von Bund und Ländern – also in den Jahren 2016 bis 2020 – der weitere Ausbau der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung als Bestandteil der Programmförderung noch stärker unterstützt werden soll. Ich bin ganz sicher, davon wird auch die Hochschule Kaiserslautern deutlich profitieren.“
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