„Mit diesem Gesetzesentwurf möchte ich die Türen der Hochschulen noch weiter öffnen. Mein Ziel sind starke und eigenverantwortliche Hochschulen in Rheinland-Pfalz, die Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie ihre Beschäftigten bestmöglich unterstützen. Junge Menschen sollen ihren eigenen, individuellen Bildungsweg gehen und ihre Fähigkeiten entfalten – dabei unterstützen wir sie. Für die Wissenschaft sollen die besten Köpfe geworben und Abstimmungsverfahren mit dem Ministerium auf das Notwendigste begrenzt werden. Ich möchte Kooperationen zwischen den Hochschulen und weiteren Akteuren fördern, um insbesondere in den Regionen eine neue Dynamik auslösen“, so Wissenschaftsminister Konrad Wolf.
So sieht der Entwurf der Hochschulgesetz-Novelle vor, einen Anspruch auf Studienberatung zu verankern. Die Hochschulen sollen zukünftig stärker an der Studienorientierung mitwirken. Angesichts der vielfältiger werdenden Studierendenschaft werden neue Studienangebote geschaffen, wie Teilzeitstudiengänge und duale Studiengänge auch im Masterbereich. Die Vielfalt an den Hochschulen zeigt sich zum Beispiel bei den Studierenden mit Migrationshintergrund, mit Behinderung oder beruflichen Erfahrungen. Bei dem Zugang zum Studium werden berufliche Qualifikationen zukünftig eine noch größere Bedeutung erlangen. Den Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften soll ausdrücklich ein gleichberechtigter Zugang zur Promotion gewährleistet werden.
Die Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen soll durch die Übertragung der Dienstvorgesetzteneigenschaften auf die Hochschulen gestärkt und es sollen Verwaltungsvorgänge entbürokratisiert werden. Die Hochschulen werden zukünftig von einer kollegialen Leitung – dem Präsidium – geführt, das gemeinsam die wesentlichen Entscheidungen trifft. Hierzu wird im Entwurf des neuen Hochschulgesetzes das Modell einer Wahlkanzlerin bzw. eines Wahlkanzlers eingeführt. Dies entspricht den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
„Eine Hochschulgesetznovelle ist immer ein wichtiges Ereignis und Signal für das Zusammenwirken der beteiligten Institutionen und Gremien, definiert wird in gewisser Weise der ‚Schaltplan‘. Im konkreten Fall betrifft dies beispielsweise die Zusammenarbeit auf der Präsidiumsebene, die Kooperation zwischen Universitäten und Hochschulen, die Umsetzung von Gleichstellungsaspekten und die Zusammensetzung des Senats. Diese und weitere Punkte müssen in den Hochschulen noch intensiv diskutiert werden. Wir bedanken uns, dass dafür im vorgesehenen Zeitrahmen noch Raum gelassen wird“, so der Vorsitzende der Landeshochschulpräsidentenkonferenz und Präsident der Universität Trier, Prof. Dr. Michael Jäckel.
„Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Rheinland-Pfalz begrüßen die Hochschulgesetznovelle bei der Reform der Leitungsstruktur und bei der Öffnung der Hochschulen für weitere Bildungsinteressierte", erklärt Prof. Dr. Kristian Bosselmann, Vizepräsident der Landeshochschulpräsidentenkonferenz und Präsident der Hochschule Koblenz. „Für die Zukunft wünschen sie sich aber auch weitergehende Möglichkeiten auf dem Gebiet der Forschung und Nachwuchsförderung."
Auf Anregung der Expertenkommission soll ein Hochschulforum als gemeinsame Plattform des Ministeriums mit den Hochschulen eingeführt werden. Dieses soll zu übergreifenden strategischen Fragen tagen und gemeinsame Aktivitäten koordinieren. Die bestehenden Kuratorien der einzelnen Hochschulen sollen zu regionalen Kuratorien gebündelt werden und damit die Verankerung vor Ort gestärkt werden.
Mit der Grundsatzbilligung durch den Ministerrat startet nun die offizielle Anhörung der Hochschulen und Verbände. Nach Prüfung der eingereichten Eingaben erfolgt eine erneute Befassung des Ministerrates. Anschließend beginnt das Gesetzgebungsverfahren im rheinland-pfälzischen Landtag.