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Ministerpräsidenten bestätigten Hochschulpakte – Wolf: „Wichtiger Meilenstein für Hochschulfinanzen“

Auf der gestrigen Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs (MPK) mit der Bundeskanzlerin in Berlin wurden die Pakte für die Wissenschaft bestätigt. Damit steht einer Umsetzung der durch die Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern ausgehandelten Vereinbarung nichts mehr im Wege. Die Mittel von Bund und Ländern aus dem Hochschulpakt werden nun dauerhaft bereitgestellt und ab dem Jahr 2024 auf jeweils 2,05 Milliarden Euro erhöht. Der Qualitätspakt Lehre wird vom Bund fortgeführt. Außerdem werden die Wissenschaftsorganisationen über den Pakt für Forschung und Innovation auch zukünftig jährlich drei Prozent Mittelaufwuchs erhalten.
Der Pakt für Forschung und Innovation finanziert auch das Mainzer Max Planck-Institut für Chemie, (c) MPIC, Axel Giersch

„Die Einigung ist ein wichtiger Meilenstein für die Hochschulfinanzen. Sie sichert auch in Rheinland-Pfalz eine gute Finanzierung und gibt den Hochschulen und Forschungseinrichtungen verlässliche Perspektiven. Wir werden mit dem neuen Hochschulpakt dazu beitragen, bisher befristete Beschäftigungsverhältnisse in unbefristete umzuwandeln, neue Dauerstellen an den Hochschulen zu schaffen und damit den Studierendenaufwuchs der letzten Jahre in der Lehre auch weiterhin zu finanzieren. Gleichzeitig wollen wir die Studienbedingungen an unseren Hochschulen verbessern und einen Impuls für gute Arbeitsbedingungen geben. Die Schaffung neuer entfristeter Stellen schafft auch neue Perspektiven, die Hochschulprofile zu schärfen. Das ist eine große Chance für alle Hochschulstandorte“, so Wissenschaftsminister Konrad Wolf. „Wir werden ein neues Finanzierungskonzept für die Hochschulen in Rheinland-Pfalz erarbeiten und werden zeitnah vorbereitende Gespräche mit den Hochschulen führen.“

Insgesamt stimmte die MPK heute folgenden drei Bund-Länder-Pakten zu:

Der Hochschulpakt ist wichtiges Instrument für die Grundfinanzierung der Hochschulen in Rheinland-Pfalz. Der Bund und die Länder stellen dafür derzeit jeweils rund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dem neuen Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ werden die Mittel des Hochschulpakts verstetigt. Ab 2024 werden die Mittel von Bund und Ländern darüber hinaus auf jeweils 2,05 Milliarden Euro erhöht. Mit der Verstetigung des Paktes, der bislang immer nur zeitlich befristet zwischen Bund und Ländern vereinbart wurde, erhalten die Hochschulen für die nächsten Jahre Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Damit wird es möglich, zusätzliche Dauerstellen an Hochschulen zu schaffen und die Perspektiven der Beschäftigten zu verbessern.

Mit der neuen Bund-Länder-Vereinbarung „Förderung der Hochschullehre“ wird der bestehende Qualitätspakt Lehre weiterentwickelt. Der Qualitätspakt Lehre ist eine sinnvolle Ergänzung zum Hochschulpakt und unterstützt schon heute Projekte für gute Lehr- und Studienbedingungen an den Hochschulen, die in den letzten Jahren steigende Studierendenzahlen zu verzeichnen hatten. Mit der neuen Bund-Länder-Vereinbarung werden wichtige Impulse für die Modernisierung der Lehre gegeben und insbesondere Innovationen in der Hochschullehre gefördert. Zudem wird durch die Einrichtung einer selbständigen Organisationseinheit eine Struktur geschaffen, die es ermöglicht, dass sich die geförderten Projekte untereinander besser austauschen und vernetzen können. Dafür stehen ab 2021 150 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Für den Pakt für Forschung und Innovation wurde eine vierte Förderperiode vereinbart. Die Mittel hierfür werden auch künftig um 3 Prozent jährlich gesteigert. Der Pakt für Forschung und Innovation ist ein sehr erfolgreiches und bedeutsames Instrument zur Stärkung der Forschungslandschaft – bundesweit und vor allem auch mit Blick auf die Wissenschaftsregionen. Mit dem Pakt wird nicht nur die außeruniversitäre Forschung gefördert, sondern über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) auch die Forschung an den Hochschulen.

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