„Das ist ein wichtiger Meilenstein in diesem zentralen Prozess der rheinland-pfälzischen Hochschulpolitik. Mit der zweiten Befassung des Ministerrats schließen wir die Arbeit der Landesregierung am Neustrukturierungsgesetz ab, werden aber selbstverständlich das parlamentarische Verfahren eng begleiten. Wir wollen mit der neuen Struktur die Universitäten in eine gute Zukunft führen“, so Wissenschaftsminister Konrad Wolf.
Der Gesetzentwurf legt fest, dass zum 1. Januar 2023 die Verselbständigung der Universität Koblenz und die Schaffung der gemeinsamen Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität erfolgt. Der Verwaltungsstandort Mainz der Universität Koblenz-Landau wird zum 31. Dezember 2024 aufgelöst. Die Hochschulen erhalten große Freiheit, im Rahmen ihrer Hochschulautonomie vor allem über die wissenschaftliche Profilbildung zu entscheiden. Hierfür werden an allen drei akademischen Standorten Senatsausschüsse mit Entscheidungskompetenz gebildet, die die wesentlichen Veränderungen vorbereiten und insbesondere die künftigen Grund- und Wahlordnungen beschließen.
Um einen möglichst reibungslosen Übergang zum Stichtag 1. Januar 2023 zu ermöglichen, wird es für die Universität Koblenz und die Rheinland-Pfälzische Technische Universität weitgehende Kontinuitäten in der Hochschulleitung, der universitätsweiten Interessensvertretungen sowie der Ämter und Gremien auf Fachbereichsebene geben. Die Präsidentinnen bzw. Präsidenten der beiden Universitäten werden zum 1. Januar 2023 neu gewählt. Um diese Wahlen durchzuführen, werden Senate und Hochschulräte der Universität Koblenz und der RPTU bereits vor dem 1. Januar 2023 gebildet. Zu diesem Datum übernehmen diese Gremien alle ihnen hochschulrechtlich zugewiesenen Aufgaben und die universitätsweiten Gremien der Universität Koblenz-Landau und der TU Kaiserslautern sind aufgelöst.
Im Rahmen der Anhörung hatten sich die beiden Universitäten, die Studierendenschaften, Verbände, Gewerkschaften, Kammern und weitere Hochschulen mit Stellungnahmen beteiligt. „Die Anhörung hat gezeigt, dass es gut war, das Gesetz eng an dem gemeinsamen Eckpunktepapier auszurichten und den intensiven Dialog mit den Beteiligten zu führen. Die Interessen der Standorte sind gut abgebildet. Die Beteiligten haben in der Anhörung viele Hinweise gegeben, die wir übernehmen konnten, so dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen noch mehr den Bedürfnissen der Hochschulen entspricht“, berichtet Wolf.
Neben der Strukturreform soll durch das Gesetz das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID) in Trier in „Leibniz-Institut für Psychologie“ umbenannt werden. Dies bringt in der Bezeichnung das Aufgabenspektrum und die Strategie des Instituts besser zum Ausdruck.
Mit der zweiten Befassung im Ministerrat kann der Gesetzentwurf dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet werden. Damit wird der parlamentarische Teil des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet. Es wird damit gerechnet, dass dieser bis Herbst 2020 abgeschlossen sein wird.