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NC-Entscheidung: Rheinland-pfälzischer Weg bestätigt – länderübergreifende Regelung benötigt

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil die aktuelle Vergabe der Studienplätze in der Humanmedizin für teilweise verfassungswidrig erklärt und fordert die Länder und den Bund zur Anpassung der derzeitigen Regelungen bis Ende 2019 auf.

„Wir sehen uns in Rheinland-Pfalz durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt“, sagt Wissenschaftsminister Konrad Wolf. „Neben der Abiturnote haben wir bereits die Möglichkeit geschaffen, weitere Kriterien wie Eignungstests oder Berufserfahrung heranzuziehen. Ich halte es für richtig, die Auswahlkriterien und deren Ausgestaltung gesetzlich vorzugeben und die nötige Konkretisierung den Universitäten anzuvertrauen. Die Regelungen müssen länderübergreifend abgestimmt werden. Da die Zeit drängt, werden wir diese Gespräche auch schon zügig im neuen Jahr beginnen.“

In Rheinland-Pfalz erfolgt die Vergabe der Studienplätze für Humanmedizin in drei Hauptquoten. Hierbei entfallen auf die sogenannte Abiturbesten-Quote rund 20 Prozent, auf die Wartezeitquote ebenfalls rund 20 Prozent und auf das Auswahlverfahren der Hochschulen rund 60 Prozent der verfügbaren Studienplätze. Die Zulassung über letztere Quote wird beim Studium in Mainz neben dem Abitur auch unter Einbeziehung des sogenannten Medizinertests und beruflicher Qualifikationen bestimmt.

„Uns in Rheinland-Pfalz ist die Anerkennung von Berufserfahrung und beruflicher Bildung ein besonderes Anliegen. Wir haben auch gute Erfahrungen mit der Zulassung von beruflich Qualifizierten zum Medizinstudium gemacht. Sie bringen unter anderem wertvolle Qualifikationen aus der Pflege oder der Notfallrettung ein. Diese positive Erfahrungen werden wir mit in die Diskussion zwischen den Ländern und dem Bund als mögliches Vorbild einbringen“, so der Wissenschaftsstaatssekretär und Aufsichtsratsvorsitzender der Universitätsmedizin Mainz Salvatore Barbaro.

Darüber hinaus kündigte der Wissenschaftsminister an, Fragen zur Studienplatzvergabe und –angebot in den Bund-Länder-Gesprächen zu thematisieren: „Auch der Bund ist gefordert, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu begleiten. Wir müssen im Rahmen der Beratungen zum ‚Masterplan Medizinstudium 2020‘ über mögliche Konsequenzen sprechen und klären, inwieweit der Bund die Länder bei der Medizinerausbildung unterstützen kann“, ergänzt Wolf.

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