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Neues Körperschaftsrecht für Religionsgemeinschaften auf dem Weg

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines neuen Körperschaftsstatusgesetzes erstmals beraten. Das geplante Landesgesetz soll die Vergabe des Statusrechts als Körperschaft des öffentlichen Rechts an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz neu regeln. Körperschaften erhalten mit Statusverleihung das Recht zur Erhebung von Kirchensteuer, Ernennung von Kirchenbeamten und das Beurkundungsrecht.
(c) MWWK / Tomkowitz

„Mit dem vorliegenden Entwurf schaffen wir erstmals eine einheitliche Regelung für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz. Es ist ein zeitgemäßer Entwurf, der die aktuelle Rechtsprechung aufgreift und ein präzises und differenziertes Regelwerk aufstellt“, so der für Religionsgemeinschaften zuständige Minister Konrad Wolf.

Die Verleihung des Körperschaftsstatus wird zukünftig klaren Kriterien unterliegen. Neben der Rechtstreue müssen antragstellende Religions- und Weltanschauungs-gemeinschaften eine dauerhafte Existenz durch entsprechende Mitgliederzahl und Organisationsstärke nachweisen.

„Die Landesregierung trägt mit diesem modernen Körperschaftsrecht den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung. Bekenntnisse in unserer Gesellschaft werden immer vielfältiger. Religionen und Weltanschauungen haben zunehmend unterschiedlichste Herkünfte und Hintergründe. Wir wollen mit dem Gesetzesentwurf die Religionsfreiheit stärken und ein allgemein verbindliches und transparentes Regelwerk für alle auf den Grundlagen unseres Grundgesetzes und unserer Verfassung vorlegen“, ergänzt Wolf.

Bisher bestehen spezifische Landesregelungen für die jüdischen Kultusgemeinden. Bei anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erfolgt die Verleihung der Körperschaftsrechte bislang auf der Grundlage der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Zukünftig wird das Regelwerk auch rechtliche Regelungen zum Entzug der Körperschaftsrechte enthalten. Eine derartige Reaktionsmöglichkeit des Staates bestand bei Verletzung der Vergabekriterien bisher noch nicht.

Der vorliegende Entwurf eines Landesgesetzes fußt auf einer Länderkoordination zur Ausgestaltung des Körperschaftsrechts. Nach der nun durchgeführten ersten Befassung im Ministerrat folgt in den kommenden Monaten eine Anhörung der relevanten gesellschaftlichen Gruppen. Nach einer abermaligen Verabschiedung im Ministerrat legt die Landesregierung den Gesetzesentwurf dem Landtag zur Beschlussfassung vor.

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