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Neues Vertragswerk für Staatstheater Mainz: Prozess erfolgreich abgeschlossen

Das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Mainz haben als Träger der Staatstheater Mainz GmbH den Gesellschaftsvertrag für das Theater novelliert. Die nunmehr notariell beurkundete Neufassung löst die bislang gültige Fassung des Vertragswerks aus dem Jahr 1999 ab.
Opernnacht am Dom, (c) Staatstheater Mainz / M. Pipprich

„Mit der Novellierung setzen wir die in den zurückliegenden Monaten getroffenen Vereinbarungen zwischen Land und Stadt um, die dem Staatstheater Mainz für die kommenden Jahre Planungs- und Handlungssicherheit gewährleisten. Damit haben wir den Prozess erfolgreich abschlossen und die Vertragsgrundlagen des Staatstheater Mainz fit für die Zukunft gemacht“, kommentierte Kulturminister Konrad Wolf. Im Mittelpunkt stehe dabei die Verschiebung der Gesellschafteranteile. Waren diese bislang paritätisch verteilt, übernimmt nunmehr das Land einen größeren Anteil an der Gesellschaft, nämlich 53 Prozent, während die Anteile der Stadt auf 47 Prozent reduziert werden.
 
„Das Staatstheater Mainz erlebt derzeit einen Boom. Dies ist eine starke Leistung des Teams von Intendant Markus Müller, dem kaufmännischen Geschäftsführer Volker Bierwirth und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dieser positiven Entwicklung wollen wir stabile Rahmenbedingungen geben. Ich freue mich, dass das Land sich finanziell stärker einbringt und dadurch die Stadt Mainz entlastet ohne dass darunter die Leistungsfähigkeit des Theaters leidet. Mit dem neuen Vertragswerk ist sichergestellt, dass das Staatstheater Mainz auch in den kommenden Jahren als kultureller Leuchtturm in der Region strahlen kann“, erläuterte Oberbürgermeister Michael Ebling.

Zufrieden zeigte sich auch der Intendant des Staatstheater Mainz, Markus Müller: „Der neue Gesellschaftsvertrag bedeutet für uns, dass wir auch in Zukunft auf einer gesicherten Grundlage arbeiten können. Ich freue mich sehr über diese notwendige Novellierung – auch, weil sie zeigt, dass Stadt und Land ebenso wie wir von der gesellschaftlichen Bedeutung eines engagierten und anspruchsvollen Theaters überzeugt sind.“

Bereits Ende des vergangenen Jahres hatten Land und Stadt den Theatervertrag neu gefasst. In diesem wurde im Wesentlichen geregelt, dass das Land einen größeren Anteil an den Betriebskosten des Staatstheaters übernimmt. Nun folgt mit dem neuen Gesellschaftsvertrag ein Vertragswerk, das in insgesamt 30 Paragraphen die Struktur und Organisation der GmbH regelt. Die Rechte und Pflichten der Geschäftsführung des Theaters werden darin ebenso geregelt wie die der beiden anderen Organe Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung.

Der Neufassung waren umfängliche Abstimmungsgespräche zwischen Land, Stadt und Theater vorausgegangen. Minister Wolf und Oberbürgermeister Ebling lobten das konstruktive Miteinander sowohl auf Arbeits- als auch auf Leitungsebene. „Wir gehen davon aus, dass wir in Sachen Staatstheater nun auf der rechtlichen Seite in den kommenden Jahren keinen neuerlichen Handlungsbedarf mehr haben werden“, erklärten beide.

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