Rheinland-Pfalz möchte in möglichst großem Umfang an dem Investitionsprogramm zur Förderung der Welterbestätten partizipieren und hat dazu umfassende Anträge vorgelegt. „Das Programm des Bundes ist eine große Chance zur Weiterentwicklung unserer vier Welterbestätten. In sorgfältiger Vorarbeit hat das Land mit den beteiligten Kommunen ein Programm zur Förderung der rheinland-pfälzischen Welterbestätten mit einem Gesamtvolumen von rund 77,5 Millionen Euro aufgestellt“, erklärte der Regierungsbeauftragte für die Welterbestätten in Rheinland-Pfalz, Kulturstaatssekretär Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig im Rahmen einer Pressekonferenz, an der auch die Oberbürgermeister Werner Schineller, Speyer, Klaus Jensen, Trier, Dr. Eberhard Schulte-Wissermann, Koblenz, sowie Landrat Bertram Fleck vom Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal, Ise Thomas von der Projektentwicklungsgesellschaft des Landes Rheinland-Pfalz und der Direktor der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Thomas Metz, teilgenommen hatten. Dabei hätten die Kommunen und das Land ganze Arbeit geleistet. „Ich bin wirklich stolz darauf, dass wir es geschafft haben unter diesem enormen Zeitdruck so viele realisierungsreife Anträge zu stellen. Das macht die hohe Priorität deutlich, die unsere Welterbestätten in diesem Land genießen“, so der Regierungsbeauftragte Hofmann-Göttig. Die Summe von 77,5 Millionen Euro entspreche dem Gesamtvolumen aller in Rheinland-Pfalz angemeldeter Projekte und setze sich zusammen aus Bundes-, Landes- und Kommunalmitteln. Bei Anerkennung aller Projekte würde die Förderung durch den Bund rund 32,1 Millionen Euro betragen, die Kofinanzierung durch das Land rund 31,4 Millionen Euro. Die Kommunen würden entsprechend die Differenz zu tragen haben. Besonders finanzschwachen Kommunen würden Bund und Land insofern entgegenkommen, als dass die Kommunen nicht ein Drittel, wie vorgesehen, sondern lediglich 10% der Kosten übernehmen müssten, erklärte Hofmann-Göttig.
Das Land habe sich ausdrücklich dazu bereit erklärt, alle eingereichten Projektanträge zu kofinanzieren, auch wenn dies nicht vom Bund zwingend vorgegeben sei, betonte Hofmann-Göttig. „Wir haben den Kommunen zugesagt, dass wir keine Prioritätenbildung durch Zusage oder Verweigerung einer Kofinanzierung vornehmen werden und dem Bund, dass jedes positiv beschiedene Projekt automatisch eine Kofinanzierung des Landes erhält“, erklärte der Regierungsbeauftragte. Über dieses Vorgehen habe man sich gemeinsam mit dem Finanzministerium verständigt, nicht zuletzt, um die Chancen auf eine möglichst hohe Förderung durch den Bund zu vergrößern. Die Höhe der Komplementärfinanzierung ist neben städtebaulichen und denkmalpflegerischen Aspekten für den Bund ein Kriterium für die Auswahl der zu fördernden Projekte.
Eingereichte Projektanträge aus Rheinland-Pfalz
Für alle vier rheinland-pfälzischen Welterbestätten (Dom zu Speyer; Römische Monumente, Dom und Liebfrauenkirche in Trier; Oberes Mittelrheintal; rheinland-pfälzischer Abschnitt des Obergermanisch-raetischen Limes) wurden insgesamt 68 Förderanträge eingereicht. Davon fallen ein Antrag auf den Dom zu Speyer, 6 Anträge auf die Römischen Monumente, den Dom und die Liebfrauenkirche in Trier, 46 Anträge aus 18 Kommunen auf das Obere Mittelrheintal und 15 Anträge aus 9 Kommunen auf den rheinland-pfälzischen Teil des Obergermanisch-raetischen Limes.
Mit der Umsetzung und Begleitung des Investitionsprogramms hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) betraut. Welche Projekte letztlich Berücksichtigung finden und welche bei der Begutachtung in Berlin unberücksichtigt bleiben, hängt von den Entscheidungen des durch den Bund einberufenen Expertengremiums ab.
Gefördert werden investive sowie konzeptionelle Maßnahmen, die der Erhaltung, Sanierung oder Weiterentwicklung nationaler Kultur- und Naturerbestätten dienen und modellhaften Charakter für die städtebauliche Entwicklung der Welterbekommunen besitzen.
Nach einer Vorbewertung der Förderanträge im April und Beratungen der unabhängigen Expertenkommission bis Juni, werden die Förderbewilligungen voraussichtlich im Juli 2009 durch das Bundesbauministerium bekanntgegeben.
„Unsere vier Welterbestätten sind die Leuchttürme unseres an Geschichte und Kultur so reichen Bundeslandes. Umso wichtiger war es, Hand in Hand mit den Kommunen in kürzester Zeit diese Arbeit zu leisten. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und nun hoffe ich, dass sich das in einem möglichst hohen Anteil an Bundesmitteln zur Erhaltung, Sanierung und Weiterentwicklung unserer Welterbestätten niederschlägt“, erklärt Kulturstaatssekretär Hofmann-Göttig.